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Schulungen zur Erlangung der Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen
Schulungen ausschließlich für Beschäftigte der Überwachungsbehören
Weitere Schulungen zum Thema Kleinkläranlagen
Fachkundige für Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen


Seit 1999 können Kleinkläranlagen (KKA) in Nordrhein-Westfalen als Dauerlösung zur Reinigung von häuslichem Abwasser zugelassen werden. Obwohl hier etwa 97 % der Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, gibt es dennoch ca. 550.000 Haushalte, die ihr Abwasser über Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Gruben entsorgen. Um gute Ablaufwerte zu erreichen und eine lange Lebensdauer der Kleinkläranlagen sicherzustellen, müssen sie regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Dies hat durch speziell geschulte Mitarbeiter von Wartungsunternehmen zu erfolgen.
In den Jahren 2006 und 2007 beschäftigte sich eine überregional tätige Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. Dorgeloh – Vorstandsmitglied des BDZ („Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserentsorgung“) - mit Qualifizierungskriterien für Wartungsmonteure. In dieser Arbeitsgruppe waren außerdem

  • Hersteller von Kleinkläranlagen
  • Mitarbeiter von Überwachungsbehörden
  • Mitarbeiter von Landesumweltministerien
  • das BDZ und Landesvertretungen der DWA
  • das BEW und weitere Bildungseinrichtungen beteiligt.

Das Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Entwicklung eines Musterlehrplans für eine bundeseinheitliche Ausbildung von Wartungsmonteuren für Kleinkläranlagen. Ferner sollten Zugangsvoraussetzungen für die Kandidaten solcher Fachkundelehrgänge festgelegt werden.
Die Ergebnisse dieser, als „Fachkunde“ bezeichneten Ausbildungskriterien, wurden der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) vorgelegt, die diese im Rahmen ihrer 133. Vollversammlung vom 19. und 20. März 2007 als geeignete Qualifikation zur Wartung von Kleinkläranlagen anerkannte. Quereinsteiger mit einer handwerklich-technischen Ausbildung können die Fachkunde durch ein/e sechswöchige Schulung/Praktikum erlangen. Den Abschluss bildet eine schriftliche Prüfung am Ende des fünftägigen Fachkundelehrgangs. Für Kandidaten mit einschlägiger Berufserfahrung (z.B. Fachkräfte für Abwassertechnik) oder Hochschulabsolventen mit technisch-naturwissenschaftlichem Abschluss kann sich die Fachkundeausbildung auf eine Woche – den Fachkundelehrgang – reduzieren.

Eine Übersicht der Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.

 

Mit Erlass des Landes NRW vom 18. August 2008 wurden die unteren Wasserbehörden über die von der LAWA-Vollversammlung beschlossene Qualifikation bei der Wartung von KKA informiert.

Seit Herbst 2008 bietet das BEW Fachkundeseminare für das Wartungspersonal nach den dargelegten Kriterien durch. Demnach erhalten nur diejenigen Personen eine Fachkundebescheinigung, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, das Fachkundeseminar besucht und die schriftliche Abschlussprüfung bestanden haben. Personen, die nicht alle Zulassungskriterien erfüllen und/oder die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Bereits von 1998 bis 2007 hat das BEW Schulungen für das Wartungspersonal von Kleinkläranlagen durchgeführt. Diese Veranstaltungen waren zeitlich und inhaltlich mit dem MUNLV NRW (ehemals MURL/LUA) abgestimmt. Sie waren den Fachkundeseminaren in Bezug auf die vermittelten Themengebiete und die Dauer mindestens gleichwertig. Allerdings wurden die Zugangsvoraussetzungen nicht schriftlich erfasst und es wurde keine Abschlussprüfung durchgeführt (da nicht gefordert).

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der BEW-Seminare für das Wartungspersonal von KKA.

 

Zeitraum

Seminartitel

Dauer

1998

Wartung von Kleinkläranlagen

8-10 Tage*
1999

Keine Seminare durchgeführt

2000-2002

Wartung von Kleinkläranlagen

5 Tage
2003-2007

Methoden der Betriebsanalytik zur Wartung von Kleinkläranlagen

3 Tage**

2008

Fachkundeseminar gemäß Erlass

5 Tage

* 8 Tage für Ver- und Entsorger, 10 Tage für „Fachfremde“

** Laborinhalte der 1998er Kurse wurden von 2000 – 2002 als separate Veranstaltung durchgeführt.

Um die Kenntnisse der Teilnehmer/innen an BEW-Schulungen vor 2008 mit den Kenntnissen der Fachkundeabsolventen vergleichbar zu machen, plant das BEW Auffrischungskurse mit einer den Fachkundeseminaren analogen Abschlussprüfung. Bei Bestehen der Prüfung dokumentiert das BEW die Teilnahme an dem Fachkundeseminar. Die Fachkunde kann das BEW nur bescheinigen, wenn die Zugangsvoraussetzungen gemäß o.a. Erlass nachgewiesen werden. Die Bewertung von „alteingesessenen“ Wartungsdiensten, die durch ihre Berufserfahrung und durch (vor der Definition der Fachkunde) absolvierte Schulungen bereits über Fachwissen verfügen, obliegt der Überwachungsbehörde.

Seit Ende 2008 verfügt das BEW in seiner Bildungsstätte in Essen über einen Kleinkläranlagenpark. Zu Schulungszwecken sind die am häufigsten eingesetzten Verfahren auf dem Gelände des BEW installiert. Vier der fünf KKA sind authentisch in das Erdreich eingebettet. Bei den KKA handelt es sich um folgende Typen:

  • SBR-Anlage (ATB)
  • Schwebebett (Menk)
  • Membran (Huber DeWaTec)
  • Festbett (Huber DeWaTec)
  • Tropfkörper (Kordes, oberirdisch)

Zur besseren Veranschaulichung von technischen Ausstattungsmerkmalen und von Besonderheiten, die bei der Wartung der unterschiedlichen Anlagentypen zu berücksichtigen sind, werden die KKA nicht mit Abwasser, sondern mit aufbereitetem Klarwasser im Kreislaufverfahren beschickt. Somit können Steuer- und Regelungsarbeiten ohne Auswirkungen auf Ablaufwerte problemlos durchgeführt bzw. „ausprobiert“ werden.




Marko Scholz

Fon: 0201-8406-830

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