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ADR 2025 - Aktuelle Änderungen der 31. ADR-Änderungsverordnung und der (neuen) GGVSEB

Neues Gefahrgutrecht ab Januar 2025 in Kraft

Beschreibung

ADR 2025 - Aktuelle Änderungen der 31. ADR-Änderungsverordnung und der (neuen) GGVSEB
Seminar

Am 1.1.2025 tritt – mit einer Übergangsfrist bis zum 30.6.2025 das ADR 2023 aufgrund der 31. ADR-ÄnderungsV0 in Kraft.

Sowohl nationale als auch internationale Vorschriften verpflichten die Unternehmer, für die Schulung bzw. Unterweisung aller Beschäftigten zu sorgen, die im Unternehmen in die Gefahrgutbeförderung involviert sind, wobei der Wissensstand jeweils den neuesten Vorschriften entsprechen muss, ab 1.1.2025 also dem ADR 2025 !

Entsprechende Schulungs- bzw. Unterweisungsbescheinigungen sind der zuständigen Überwachungsbehörde auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen in bußgeld-, straf- und insbesondere haftungsrechtlicher Hinsicht führen. In diesem Seminar werden Sie durch die Vermittlung der zentralen

Elemente des gefahrgutrechtlichen Regelwerkes – in Verbindung mit den Neuerungen des ADR 2025 -- in die Lage versetzt, rechtlich einwandfrei auf die Änderungen zu reagieren und in der betrieblichen Praxis Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verpacken, Kennzeichnen, Verladen, Versenden, Absenden oder Befördern von gefährlichen Gütern schnell und sicher zu treffen.

Neben Unternehmern ist das Seminar für Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen, daneben aber auch für Gefahrgut-Referenten gedacht, die Ihr Wissen auffrischen möchten und sich über die Neuerungen informieren, die daneben ihre Wissensauffrischung per Dokument gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen müssen.

Teilnehmer an diesem Seminar erhalten -- neben einer umfangreichen Seminarunterlage -eine entsprechende Bescheinigung gem. Abschnitt 1.3.3 ADRR

Themen

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
    (Neue) Gefahrgutverordnung Straße/Schiene/Binnen -schifffahrt mit den Anlagen A und B des ADR (GGVSEB)
  • Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)
  • Gefahrgutausnahme-Verordnung (GGAV)
  • Freistellungen, Ausnahmen und Freimengenregelungen
  • jeweils unter Berücksichtigung der Änderungen des ADR 2025
  • Folgen bei Missachtung der neuen Vorschriften
Abschluss mit Zertifikat

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen, Referenten für Gefahrgutrecht und alle sonstigen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Mitarbeiter.

Dozenten/Dozentinnen

  • Hans-Peter Lambertz, Arbeitssicherheit|Gefahrgutberatung n.e.V., Kirchwald

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
395,00 €
Online-Teilnahme
Regulär*
370,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.