Licht stellt einen weitverbreiteten Umweltfaktor dar, der nicht immer ausreichend beachtet wird. Abgesehen von z. B. Fällen der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gehen von Lichteinwirkungen hauptsächlich Stör- bzw. Belästigungswirkungen auf Mensch und Tierwelt aus.
Für künstliche Lichtquellen/Beleuchtungsanlagen bestehen Beurteilungsmaßstäbe zur Konkretisierung der Schädlichkeit bzw. Erheblichkeit von Belästigungen durch Lichteinwirkungen bei natürlicher Nachtdunkelheit. Auch für Windenergieanlagen wurden zur Vermeidung erheblicher Belästigungen durch optische Immissionen/periodischen Schattenwurf bei Tage Beurteilungsmaßstäbe vereinheitlicht.
- Fachspezifische Grundlagen, Beurteilungsgrößen
- Emittierende Lichtquellen, schädliche Umwelteinwirkungen
- Rechtsgrundlagen und Regelwerke, Zuständigkeiten, Immissionsrichtwerte
- Beurteilung von Lichtimmissionen anhand des gem. Rd. Erl. NRW 2014, LAI-Lichthinweise 2012/15, LitG-Publikation 12.3-2011
- Maßnahmen zur Minderung von Lichteinwirkungen, Planung und Beschwerdebearbeitung
- Belästigungen durch Lichteinwirkungen bei Tage, optische Einwirkungen bei Windenergieanlagen
- Messtechnische Demonstrationen, Fallbeispiele