Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) verpflichtet große Unternehmen in Deutschland zur angemessenen Einhaltung verschiedener Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer Wertschöpfungskette und im Zuge dessen auch zu einer öffentlichen Berichterstattung dazu. Kleiner Unternehmen sind häufig mittelbar betroffen, da große Kunden verstärkt nachhaltigkeitsbezogene Lieferantendaten anfragen.
Die praktische Umsetzung dieser Anforderungen stellt somit große wie kleine Unternehmen vor Herausforderungen. In diesem Seminar soll ein Überblick über die Anforderungen aus dem LkSG sowie mögliche Ansätze zur Etablierung notwendiger Prozesse vermitteln. Weiterhin geben wir eine Ausblick auf das europäische Lieferkettengesetz, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D).