Genehmigungsmanagement im betrieblichen Umweltschutz
Bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV
Themen
Themen
- Rechtsgrundlagen
- Europäische IED-Richtlinie
- BImSchG
- 4. BImSchV
- 9. BImSchV
- UVPG
- BImSchG-Genehmigung / Genehmigungs-voraussetzungen
- Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Erörterungstermin
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Änderungen: Anzeige oder Genehmigung?
- Beschleunigung im Genehmigungsverfahren/ Optimierung des Genehmigungs- und Projekt-managements
- Genehmigungserfordernisse für die Errichtung und den Betrieb von gewerblichen und industriellen Anlagen, u.a.:
- Relevante inhaltliche und verwaltungsrechtliche Vorgaben (u.a. Bauplanungs-, Immissionsschutz-, Abfall- und Wasser-recht, Sachverständigengutachten und UVP)
- Erforderliche Genehmigungen / Not-wendige Genehmigungsunterlagen
- Mögliche Standortrisiken / Erforderliche Voruntersuchungen / Zeitliche Planung
- Bauplanungsrecht und Umfeldsituation
- Immissionsvorbelastungen (TA Lärm, TA Luft, GIRL)
- Altlasten- und Vornutzungssituation
- Naturschutz- / Artenschutzfragen
- Entwässerungssituation
- Relevante Regelungen für die Umsetzung der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IED)
- Genehmigungsbezogenes Umweltstraf- und Haftungsrecht
- Fallbeispiele aus der Praxis:
- Problemlösungen in bzw. im Vorfeld von Genehmigungsverfahren (Projektmanagement, Einschaltung von Sachverständigen für Genehmigungsverfahren)
- Entwicklung eines Genehmigungsmanagements für den Anlagenbetrieb
Zielgruppe
Zielgruppe
Betreiber und Nutzer von gewerblich bzw. industriell genutzten Standorten und Anlagen, Immissionsschutzund Umweltbeauftragte, Mitarbeiter/-innen aus Planungs- bzw. Ingenieurbüros
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.