Anforderungen der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) an den Betrieb und die Überwachung von Industrieanlagen
Bundesweit behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Nr. 1 i. V. m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Themen
Themen
- Einführung, u.a.
- Ziele der IED-Richtlinie
- Die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IED) in der Übersicht, u.a.
- Wichtige Änderungen und Neuerungen
- Kreis der betroffenen Anlagen
- Fristen für die Umsetzung
- Folgen für Neu- und Änderungsgenehmigungen
- Die Umsetzung der IED im Immissionsschutzrecht, u.a.
- Änderungen in der 4. BImSchV
- Anwendung der BVT-Schlussfolgerungen
- Assoziierte Emissionswerte
- Umsetzung in der TA Luft und in sektoralen Verwaltungsvorschriften(VwV)
- Änderungen des Immissionsschutzrechts im Kontext der Gasmangellage
- Neuer EU-Richtlinien-Entwurf zur Novellierung der IED-Richtlinie vom 05.04.2022
- Wesentliche Inhalte
- Weiterer Zeitplan
- Die Umsetzung der IED im Wasserrecht, u.a.
- Regelungen für Gewässerbenutzungen und Abwasser(direkt)einleiter
- Regelungen für Abwasserbehandlungsanlagen
- Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
- Der Bericht über den Ausgangs- und Endzustand sowie die Rückführungspflicht
- Grundpflichten der Betreiber von IED-Anlagen im Überblick
- Eckpunkte und Vollzugshilfen von der LABO/ LAWA
- Überwachung von Boden und Grundwasser
- Rückführungspflicht nach Betriebseinstellung
- Die Anlageninspektionen und die Vorbereitung des Unternehmens hierauf, u.a.
- Regelungen für die behördliche Überwachung
- Betriebliche Selbstüberwachungspflichten
- Nutzung von Umweltmanagementsystemen (u.a. EMAS)
- Veröffentlichung des Inspektionsberichtes
Zielgruppe
Zielgruppe
Anlagenbetreiber/-innen, Betriebsleiter/-innen, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros, Anlagenbauer/-innen, Behördenvertreter/-innen
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.