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Fachkunde gemäß § 4 Deponieverordnung – Auffrischungslehrgang

Mit bundesweit geltenden behördlichen Anerkennungen als Fachkundelehrgang gemäß § 4 DeponieV und Auffrischungslehrgang gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV

Beschreibung

Fachkunde gemäß § 4 Deponieverordnung – Auffrischungslehrgang
Seminar

VORSCHRIFTEN RECHTSSICHER UMSETZTEN

Für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien gilt innerhalb der europäischen Union die 1999 verabschiedete europäische Deponie­richtlinie (1999/31/EG). Wesentliche Inhalte der europäischen Deponierichtlinie sind:

  • Anforderungen an den Standort und an die Abdichtungssysteme für jede Deponieklasse,
  • Regelungen zur Organisation des Betriebes und Anforderungen an das Personal,
  • Anforderungen an die finanzielle Sicherheit,
  • Vorgaben für die Sickerwasser- und Deponiegasfassung sowie
  • die Stilllegung und Nachsorge von Deponien.

In Deutschland wird das Deponierecht der Europäischen Union im wesentlichen durch die deutsche Deponieverordnung umgesetzt. Diese Verordnung basiert auf der Ermächtigungsgrundlage in § 43 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

§ 4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle zwei Jahre, einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang absolvieren. Der hier angebotene zweitägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte Fachkunde und ist durch die Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit behördlich anerkannt. Der Lehrgang ist als Grund- und Fortbildungslehrgang konzipiert. Außerdem ist die Veranstaltung durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch als Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.

Am ersten Lehrgangstag werden die wichtigsten Regelungen der Deponieverordnung ausführlich vorgestellt und erläutert. Dabei wird auch auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen werden.

Am zweiten Lehrgangstag wird die betriebliche Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen an Deponien besprochen. Des Weiteren wird das Thema Arbeitsschutz ausführlich behandelt.

 

 

Themen

  • Aufbau, Systematik und wesentliche Inhalte der Deponieverordnung
    • Allgemeine Bestimmungen
    • Errichtung von Deponien
    • Organisation und Personal
    • Inbetriebnahme
    • Voraussetzungen für die Ablagerung
    • Nicht zugelassene Abfälle
    • Annahmeverfahren
    • Stilllegung
    • Nachsorge
    • Information und Dokumentation
    • Langzeitlager
    • Ordnungswidrigkeiten
    • Übergangsvorschriften
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Abfalldeponien
  • Rechtsfragen in der Praxis
    • Bestandsschutz
    • Standortvoraussetzungen
    • Zulassung der Abdichtungssysteme
    • Anwendung der Zuordnungskriterien
    • Einzelfallfestlegung von Zuordnungswerten
    • Verknüpfung mit den Regelungen über
    • die Verwertung außerhalb von Deponien
    • Annahmeverfahren
    • Entlassung aus der Nachsorgephase
    • Emissionsminderung
  • Überwachung und Kontrolle
    • Rechtliche Regelungen zur Selbstüberwachung
    • Datenumfang und -erfassung
    • Datenauswertung
    • Behördliche Überwachung
  • Technische Anforderungen
    • Verbesserte Deponietechnik
    • Art und Beschaffenheit von Abfällen
    • Emissionen und ihre Verhinderung
    • Abfallvorbehandlungsverfahren
    • Zwischenabdichtungen
  • Organisation
    • Qualitätsmanagement
    • Entsorgungsfachbetrieb
    • Verantwortung der Leitung
    • Arbeitsplatzbeschreibungen/Arbeitsanweisungen
    • Arbeitssicherheit
  • Bezüge zum Gefahrgutrecht
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis

Zielgruppe

  • Verantwortliche und Mitarbeiter von privaten und
    kommunalen Abfalldeponien
  • Ingenieurbüros
  • Behördenvertreter

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
450,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
410,00 €
Behörden*
325,00 €
Kommunen*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.