Am 1.1.2025 tritt – mit einer Übergangsfrist bis zum 30.6.2025 – das ADR 2023 aufgrund der 31. ADR-ÄnderungsV0 in Kraft.
Sowohl nationale als auch internationale Vorschriften verpflichten die Unternehmer, für die Schulung bzw. Unterweisung aller Beschäftigten zu sorgen, die im Unternehmen in die Gefahrgutbeförderung involviert sind, wobei der Wissensstand jeweils den neuesten Vorschriften entsprechen muss, ab 1.1.2025 also dem ADR 2025 !
Entsprechende Schulungs- bzw. Unterweisungsbescheinigungen sind der zuständigen Überwachungsbehörde auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen in bußgeld-, straf- und insbesondere haftungsrechtlicher Hinsicht führen. In diesem Seminar werden Sie durch die Vermittlung der zentralen
Elemente des gefahrgutrechtlichen Regelwerkes – in Verbindung mit den Neuerungen des ADR 2025 – in die Lage versetzt, rechtlich einwandfrei auf die Änderungen zu reagieren und in der betrieblichen Praxis Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verpacken, Kennzeichnen, Verladen, Versenden, Absenden oder Befördern von gefährlichen Gütern schnell und sicher zu treffen.
Neben Unternehmern ist das Seminar für Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen, daneben aber auch für Gefahrgut-Referenten gedacht, die Ihr Wissen auffrischen möchten und sich über die Neuerungen informieren, die daneben ihre Wissensauffrischung per Dokument gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen müssen.
Teilnehmer an diesem Seminar erhalten – neben einer umfangreichen Seminarunterlage – eine entsprechende Bescheinigung gem. Abschnitt 1.3.3 ADRR