Suchen
Suche

Veranstaltungs-Suche

Hintergrundbild
Sie sind hier:

Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung

Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungen sind vielfältig.

Staatliche Förderprogramme unterstützen Bildungs­hung­rige beim Lernen für den Job.

Wer die Förderbedingungen erfüllt, kann oft viel Geld für seine berufliche Weiterbildung heraus­holen!

Wir haben Ihnen hier einige Finanzierungsinstrumente zusammengestellt, die bei Lehrgängen und Seminare beim BEW gelten.

  • Bildungsprämie
  • Aufstiegs-BAföG
  • Bildungsurlaub
  • Bildungsscheck NRW

Die Bildungsprämie soll finanzielle Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilnahme an individueller und berufsbezogener Weiterbildung zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues Finanzierungsmodell ein.

Voraussetzungen

  • Arbeitnehmer, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten
  • Ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)

Förderhöhe

  • 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal 500 Euro. Eine Nutzung für mehrere Veranstaltungen ist möglich.

Förderfähige Kurse

  • Weiterbildungen in Form von Lehrgängen oder Seminaren, einschließlich einer dazugehörigen Prüfung
  • Externenprüfungen nach Maßgabe der BBIG, IHK oder HwO

Zielgruppe

  • Arbeitnehmer (auch Beschäftigte in Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit)
  • Rentner
  • Berufsrückkehrer
  • Selbstständige

Weitere Infos

Voraussetzung für den Erhalt des Prämiengutscheins ist ein persönliches Gespräch in einer Bildungsprämien-Beratungsstelle. Prämiengutscheine werden jährlich ausgegeben.

Offizieller Link: https://www.bildungspraemie.info/

Erklärfilm zur Bildungsprämie:www.bmbf.de/de/media-video-6104.html

Bund und Länder finanzieren beide das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ nach dem Aufstiegsförderungsgesetz. Um Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) zu erhalten, muss zunächst nachgewiesen werden, dass es sich bei der Fortbildungsmaßnahme um eine Aufstiegsfortbildung handelt und damit ein höherer Bildungsabschluss angestrebt wird.

Voraussetzungen

Gefördert werden Lehrgänge, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach Handwerksordnung (HwO) oder Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorbereiten, z. B. Meistervorbereitungslehrgänge. Förderfähig sind:

Vollzeitlehrgänge,

  • die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
  • maximal drei Jahre dauern
  • die in der Regel wöchentlich an vier Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden

Teilzeitmaßnahmen,

(wie z. B. der BEW Lehrgang Geprüfte/r Meister/in für Kreislauf-/Abfallwirtschaft und Städtereinigung)

  • die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
  • maximal vier Jahre dauern
  • die im Durchschnitt monatlich an mindestens 18 Unterrichtsstunden stattfinden

Förderhöhe

Gefördert wird unabhängig vom Einkommen, Alter und Vermögen.

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro, 50% als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die restlichen 50% als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50%
  • Darlehenserlass bei Unternehmensgründung bis zu 66%
  • Max. 2.000 Euro Materialkosten für das Meisterstück (40% Zuschuss, 60% Darlehen)

Die finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt.

§  Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen können darüber hinaus einen Antrag auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt stellen. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig und wird individuell berechnet.

Zielgruppe

Erfüllt werden müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation). 

  • Arbeitnehmer
  • Bachelor-Absolventen
  • Studienabbrecher
  • Selbstständige

Weitere Infos

Offizieller Link: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Meister-/Aufstiegs-BAföG beantragen - So geht's!: www.youtube.com/watch

Den meisten deutschen Beschäftigten steht ein Anspruch auf Bildungsurlaub (berufliche oder politische Weiterbildung) zu. Grundlage sind die Bildungsurlaubsgesetze der einzelnen Bundesländer, die aber in Details voneinander abweichen. 

Ziel ist es, den Arbeitnehmern ein lebenslanges Lernen während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Die Arbeitnehmer sollen die Chance erhalten, sich persönlich wie fachlich weiterzuentwickeln.

Das BEW ist von der Bezirksregierung Düsseldorf als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt und somit berechtigt, Bildungsurlaubsveranstaltungen gemäß dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anzubieten und durchzuführen. Den übrigen Bundesländern können wir Antragsunterlagen ausstellen, sofern der Arbeitgeber die Anerkennung aus Nordrhein-Westfalen akzeptiert.

Voraussetzungen

  • In der Regel stehen den Mitarbeitern fünf Arbeitstage pro Jahr als Bildungsurlaub zu
  • Das Unternehmen muss mehr als zehn Beschäftigte haben
  • Unterlagen des Seminaranbieters (Flyer der Veranstaltung, Anerkennung des Bildungsträgers oder der Veranstaltung) müssen mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer angefordert werden
  • Bildungsurlaub muss spätestens sechs Wochen vor Weiterbildungsbeginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Einhaltung der Frist ist Voraussetzung für den Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Bildungsurlaub
  • Mindestdauer: Drei Tage zusammenhängend
  • Der Unterricht muss mindestens sechs Unterrichtsstunden betragen

Zielgruppe

  • Der Arbeitnehmer muss mindestens sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sein
  • Beamte haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Auszubildende haben einen Anspruch von fünf Tagen nur für politische Weiterbildung

Kosten

  • Das Gehalt wird während des Bildungsurlaubs vom Arbeitgeber weitergezahlt
  • Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Die Ausgaben können jedoch in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Bildungsscheck NRW

Ab dem 30.06.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben.

Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden.

Voraussichtlich ab Herbst wird wieder eine Förderung individueller beruflicher Weiterbildung angeboten.