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Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Grundlehrgang)

Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde im Sinne von § 53 BImSchG und § 7 Nr.2 der 5. BImSchV

Beschreibung

Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Grundlehrgang)
Workshop

BETRIEBLICHE UMSETZUNG WICHTIGER REGELUNGEN UND VORSCHRIFTEN

Für Anlagen, die nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig und im Anhang I der 5. BImSchV genannt sind, muss der Betreiber einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen. Grundvoraussetzungen für die Bestellung sind ausreichende Fachkunde und Zuverlässigkeit. Die Fachkunde hat nur, wer die Teilnahme an einem von den Behörden anerkannten Lehrgang mit einem Umfang von 40 Stunden nachweisen kann.

Der Lehrgang beginnt mit einer ausführlichen Besprechung der Bestellung, Funktion, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz. Nach einer Einführung in das Umwelt-recht lernen die Teilnehmer die wesentlichen Regelungen und Vorschriften des umfangreichen Immissionsschutzrechts kennen und auf Fallbeispiele anwenden. Im Mittelpunkt stehen die Durchführung von Anlagenzulassungen und die Wahrnehmung der Betreiberpflichten.

Neben der Luftreinhaltung sind Lärm und Erschütterungen ein wichtiges Arbeitsgebiet des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz. Dementsprechend ist ein ganzer Lehrgangstag der Behandlung von Messungen, Berechnungen, Beurteilungen und Minderungen von Lärmemissionen und Erschütterungen gewidmet.

Themen

1 Tag: 09:00 bis 16:30 Uhr

2 Tag;: 08:30 bis 17:30 Uhr

3 Tag: 09:00 bis 17:30 Uhr

4 Tag: 09:00 bis 17:30 Uhr

5 Tag: 09:00 bis 12:15 Uhr

(Änderungen möglich)

  • Bestellung, Funktionen, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
  • Immissionsschutzrecht

    • EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED)
    • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • Verordnungen zum BImSchG
    • Verwaltungsvorschriften und Regelwerke
      (TA Luft, TA Lärm, VDI-Richtlinien)
  • Grundzüge sonstigen Umweltrechts, u.a.
    • Europäisches Umweltrecht
    • Naturschutzrecht
    • Treibhausgasemissionshandel
    • Umweltstrafrecht

  • Durchführung von Genehmigungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • Selbstüberwachungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten des Anlagenbetreibers

  • Wesentliche Regelungen der TA Luft

    • Schadstoffarten, Ausbreitung und Wirkung von Schadstoffen, Ausbreitungsrechnung
    • Emissions- und Immissionsgrenzwerte
    • Überwachung von Emissionen und Immissionen (u.a. Messtechnik, Messhäufigkeit, Messplanung)

  • Abgas- und Abluftreinigung nach dem Stand der Technik
  • Lärm und Erschütterungen

    • Messung, Berechnung und Beurteilung
    • Minderungsmaßnahmen

  • Vermeidung, Verwertung und Beseitigung produktionsspezifischer Abfälle
  • Energieeinsparung/Abwärmenutzung

  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis

Zielgruppe

Personen, die zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz gemäß § 53 BImSchG bestellt werden sollen (Unternehmen die Anlagen gemäß Anhang I der 5. BImSchV betreiben müssen einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen.), Anlagenbetreiber, Betriebsleiter, Geschäftsführer, Umweltberater, Umweltgutachter

Dozenten/Dozentinnen

  • Wilhelm Kurtz, Kurtz Schalltechnik UG, Rösrath
  • Dr. Markus W. Pauly, PAULY Rechtsanwälte, Köln
  • Stephan Pawlytsch, proveho GmbH, Tostedt
  • Thomas Terstappen, Bezirksregierung Köln, Köln
  • Karin Uhlenbrock, Bezirksregierung Arnsberg, Arnsberg

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
1.720,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
1.545,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.