Seit der Verabschiedung und Umsetzung der europäischen UVP-Richtlinie muss in Deutschland in nahezu allen umweltrelevanten Vorhaben das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) berücksichtigt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Großteil der nach dem BImSchG sowie nach dem WHG und KrWG zulassungsbedürftigen Vorhaben UVP-pflichtig geworden ist. Weiterhin muss nach der Umsetzung der europäischen Strategischen Umweltprüfungs-Richtlinie durch das UVPG in vielen vorgelagerten Bauleitplanverfahren im Rahmen von Raumordnungs-, Regional-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen frühzeitig eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Je nach Größe und Umfang prüft die Behörde vor der Antragstellung im Rahmen einer UVP-Vorprüfung (Screening), ob während des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss oder ob darauf verzichtet werden kann. Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Spalte-1-Vorhaben, so ist das Genehmigungsverfahren grundsätzlich UVP-pflichtig. Das hat zur Folge, dass diese Vorhaben generell mit Öffentlichkeitsbeteiligung und integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sind.
Bis Mai 2017 musste die Novelle der europäischen UVP-Richtlinie in das deutsche Recht umgesetzt werden muss. Der Entwurf des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in Berlin für ein neues Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) befindet sich derzeit noch in den abschließenden Beratungen. Es ist offen, ob das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Darin werden neben den Änderungen aufgrund der neuen europäischen Vorgaben, auch Klarstellungen und Konsolidierungen bisheriger Regelungen aufgenommen.
Zu Beginn der Veranstaltung werden zunächst die neue europäische
UVP-Richtlinie und die Eckpunkte für deren Umsetzung in das deutsche Recht vorgestellt und diskutiert werden. Im weiteren Verlauf thematisiert das Seminar alle in einem UVP-pflichtigen Vorhaben relevanten Aspekte und betrachtet diese aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Folgende Fragen werden z.B. thematisiert:
- Wie erfolgt eine UVP-Vorprüfung? Welche Kriterien und for-malen Vorgaben sind zu berücksichtigen?
- Wie ist der Kumulations- und Vorhabenbegriff im Sinne des UVPGs zu interpretieren?
- Was ist ein „Scoping“? Wie wird ein Scoping-Termin vorbereitet? Welche Unterlagen sind für einen Scoping-Termin erforderlich?
- Wie wird der voraussichtliche Untersuchungsrahmen festgelegt und welche Verbindlichkeit besitzt dieser?
- Wann ist das Nachbarland zu beteiligen und wie erfolgt die Beteiligung?
- Wie wird ein Erörterungstermin vorbereitet und optimal durchgeführt?
- Wie wird eine zusammenfassende Darstellung konzipiert?
- Besteht für die Zulassungsbehörde die Möglichkeit, durch Hinzuziehung von externen Sachverständigen bzw. Gutachtern das Verfahren zu beschleunigen?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für Dritte, Ent-scheidungen der Zulassungsbehörde (UVP-Vorprüfung, UVP-Entscheidungen) vor Gericht anzufechten?
- Wie sollten die zusätzlichen Unterlagen für die UVP zusam-mengestellt werden?
Zum Abschluss der Veranstaltung wird die Durchführung und Bewertung von UVP`s an Beispielen verschiedener Vorhaben ausführlich erörtert werden.