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Lärmschutz bei Sport- und Freizeitanlagen Wappenseminare durch das BEW

Aktuelle Rechtsvorschriften – Möglichkeiten zum Schallschutz – Umsetzung in die kommunale Praxis

Beschreibung

Lärmschutz bei Sport- und Freizeitanlagen
Seminar

BEUGEN SIE EFFEKTIV KONFLIKTEN ZWISCHEN ANWOHNERINNEN UND ANWOHNERN UND BETREIBERN VOR

Sport- und Freizeitanlagen stellen neben dem Verkehrs- und
Anlagenlärm eine häufige Quelle von Lärmbelästigungen dar. Das Spektrum dieser Anlagen ist breit gefächert und umfasst, neben den klassischen Sportstätten, vor allem Open-Air-Veranstaltungen, Kirmes-, Schützen- und andere Brauchtumsfeste sowie "Public-Viewing-Veranstaltungen". Durch zunehmend verdichtete (Innen-) Städte kann weiteres Konfliktpotential entstehen. Der Lärmschutz bei diesen vielfältigen Anlagentypen steht im Vordergrund der Veranstaltung.

Bereits bei der Planung neuer Sport- und Freizeitanlagen müssen Maßnahmen getroffen werden, um Nutzungskonflikten vorzubeugen. Denn bei den bereits bestehenden Anlagen treten häufig auch vermeidbare Konflikte zwischen Anwohnern und Betreibern bzw. der zuständigen Behörde in nicht unerheblichem Maße auf und führen oftmals von Beschwerden bis hin zu Gerichtsverfahren. Dies gilt ebenso und zunehmend für die genannten Open-Air-Veranstaltungen - und zwar unabhängig davon ob es sich um eine bestehende, bereits langjährig stattfindende oder eine einmalige Veranstaltung handelt.

Die technischen Möglichkeiten, solche Veranstaltungen im
Rahmen dessen durchzuführen, was für die Anwohnerinnen und Anwohner noch zumutbar ist, sind breit gefächert. Insbesondere ist die Frage, welche Lärmbelastungen über welchen Zeitraum zumutbar sind, von großer Bedeutung und oftmals nicht einfach zu beantworten.

Innerhalb dieser Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Praxisfragen. Sie gewinnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Genehmigung und Überwachung von Freizeit- wie auch Sportanlagen. Die technischen Möglichkeiten der Planung und Durchführung werden aufzeigt. An ausgewählten Praxisbeispielen wird der Umgang der Kommunen mit der
Problematik vorgestellt.

Zusätzlich schafft die Veranstaltung einen optimalen Rahmen um bestehende Problemstellungen aus der Genehmigungs- und Überwachungspraxis intensiv zu diskutieren.

Themen

09:00 Uhr
Begrüßung/Einführung
Julia Möllerherm, MUNV NRW

09:15 Uhr
Bundes- und landesrechtliche Regelungen zu Sport- und
Freizeitanlagen — aktuelle Entwicklungen

Daniel Heinz/ Julia Möllerherm, MUNV NRW

10:30 Uhr
Vollzugshilfen und Leitfäden
Thomas Przybilla, Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz des Landes NRW, Essen

11:15 Uhr
Kaffeepause

11:30 Uhr
Technische und organisatorische Möglichkeiten zum Schall-schutz bei Freizeitanlagen
Thomas Przybilla, Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz des Landes NRW, Essen

13:00 Uhr
Mittagspause

14:00 Uhr
Lärmmanagement in der kommunalen Praxis
Dr. Martin Rotheut, Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim an der Ruhr

15:15 Uhr
Kaffeepause

15:30 Uhr
Lärmmanagement in der kommunalen Praxis
(Beispiel: Stadt Herne)

Eduard Belker, Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport, Stadt Herne

16:15 Uhr
Abschlussdiskussion, anschließend Ende der Veranstaltung

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Mitarbeiter/-innen von Planungs- und Ingenieurbüros

Dozenten/Dozentinnen

Veranstaltungsleitung

  • Julia Möllerherm, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Dozenten/Dozentinnen

  • Eduard Belker, Stadt Herne, Herne
  • Daniel Heinz, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • Thomas Przybilla, Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW, Essen
  • Dr. Martin Rotheut, Stadt Mülheim an der Ruhr, Mülheim an der Ruhr

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können jederzeit für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
450,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
405,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
325,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
95,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
325,00 €
Online-Teilnahme
Regulär*
425,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
380,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
300,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
75,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
300,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung sowie für Präsenzteilnehmer das Mittagsbuffet und Erfrischungsgetränke enthalten.