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Störfallrechtliche Sicherheitsabstände in der Bauleitplanung und in BImSchG-Genehmigungsverfahren

Aktuelle Entwicklungen und Praxislösungen nach 10 Jahren Mücksch-Urteil

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Themen

Störfallrechtliche Sicherheitsabstände in der Bauleitplanung und in BImSchG-Genehmigungsverfahren
Tagung

Vormittag

Moderation: Dr. Norbert Wiese

09:00 Uhr

Begrüßung

DR. EDGAR TSCHECH

09:05 Uhr

Einführung

DR. NORBERT WIESE

09:15 Uhr

Vom angemessenen Abstand zum angemessenen
Sicherheitsabstand — eine neue Herausforderung
für alle Beteiligten

Dr. Norbert Wiese

10:00 Uhr

Entwicklung einer Technischen Anleitung zur Umsetzung
des Artikels 13 der Seveso-III-Richtlinie und ihr Bezug zur Störfallverordnung

Georg Arens

10:45 Uhr

Diskussion

11:00 Uhr

Kaffeepause

11:15 Uhr

Abstand als Pflicht? — Wunsch und Wirklichkeit bei einer Dritte belastenden Abstandsfestlegung

Jürgen Farsbotter

11:55 Uhr

Gesamtstädtisches Konzept zur Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie der Stadt Leverkusen

Serena Sikorski / Edgar Neuhalfen

12:45 Uhr

Diskussion

13:00 Uhr

Mittagspause



Nachmittag

Moderation: Dr. Norbert Wiese

14:00 Uhr

Gesamtstädtisches Konzept für die Stadt Herne

Christoph Heidenreich

14:45 Uhr

Diskussion

15:00 Uhr

Optionen für eine Konfliktlösung durch vorhabenbezogene Maßnahmen am Beispiel eines Einkaufszentrums

Dr. Ralph Semmler

15:30 Uhr

Diskussion

15:45 Uhr

Kaffeepause

16:00 Uhr

Die Problematik angemessener Sicherheitsabstände
aus der Sicht der Gefahrenabwehr

Stephan Steinkamp

17:00 Uhr

Diskussion

ca. 17:15 Uhr

Ende

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

  • Anlagenbetreiber
  • Planungs- und Ingenieurbüros
  • Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
  • Gefahrenabwehrbehörden
  • Sonstige Interessenten

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können jederzeit für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.