ZIELE DER KOMMUNALEN WÄRMEPLANUNG - KLIMANEUTRALITÄT
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist zeitgleich mit der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze sollen zur Erreichung des Klimaziels Treibhausgasneutralität bis 2045 beitragen, so sieht es das Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Kommunen müssen spätestens bis 2028 in Wärmeplänen erklären, wie sie auf diese Ziele hinarbeiten, Großstädte schon bis 2026. In Deutschland ist die Wärmeversorgung mit über 50 Prozent des Endenergieverbrauchs für den Treibhausgasausstoß verantwortlich. Neben dem Einsparen von Wärmeenergie liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung durch die Nutzung Erneuerbarer Energien.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein vielschichtiger Prozess, bei dem viele Akteure einzubeziehen sind. Kommunen und Stadtwerken kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Sie sind die Akteure vor Ort, die den Prozess der kommunalen Wärmeplanung zu entwickeln und umzusetzen haben. Jede Kommune entwickelt dabei einen eigenen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt.
Der große Mehrwert eines kommunalen Wärmeplans besteht darin, dass er kommunalen EntscheidungsträgerInnen einen strategischen Fahrplan und Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende für die kommenden Jahre aufzeigt.
Dieses Seminar liefert Ihnen die passenden rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen sowie konkrete Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen und zeigt an ausgewählten Beispielen wie Wärmewendestrategie initiiert, gefördert und erfolgreich umgesetzt werden können.