Nach den Vorschriften der EG–Wasserrahmenrichtlinie müssen Fließgewässer im Regelfall einen guten ökologischen Zustand aufweisen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich gewässertypspezifische, sich selbst reproduzierende Fischbestände, auch an Wanderfischen, vorhanden sein müssen.
Nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme gem. EG –Wasserrahmenrichtlinie behindern die an einem Großteil der Gewässer vorhandenen Querbauwerke die Entwicklung gewässertypspezifischer, sich selbst reproduzierender Wanderfischbestände. Der Umbau der Querbauwerke zu Sohlrampen oder der Bau von Fischaufstiegsanlagen sind Möglichkeiten dem entgegenzuwirken.
Ihr Nutzen
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen ihre langjährigen Erfahrungen mit der Planung, dem Entwurf und der Funktionskontrolle solcher Umbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen.
- Ökologische Grundlagen
- Sohlrampen, die bessere Lösung?
- Planung und Entwurf von Fischaufstiegsanlagen
- Bau und Betrieb von Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbaren Bauwerken
- Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Fischaufstiegsanlagen
- Finanzierung