Ihr Ansprechpartner:
Dr. Edgar Tschech
Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt
Wichtige Regelungen und die geplante Umsetzung - Herausforderung und Lösungsansätze für die Praxis - Anwendungsbeispiele - weitere Entwicklung
Im August nächsten Jahres tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Noch reichlich Zeit? In Ruhe abwarten? Leider nein!
Wer mit mineralischen Abfällen umgeht, muss sich bei den Bedingungen für deren Umweltverträglichkeit auf einen völlig neuen Rahmen einstellen. Betroffen sind Erzeuger, Aufbereiter, Beteiligte am Bau, Laboratorien, Behörden. Die Ein- und Ausbaubedingungen, die Vorschriften für die Aufbereitung und die Standardprüfung im Labor ändern sich grundlegend. Vieles wird anders bei der Verwertung von Bauschutt, Böden, Schlacken, Aschen, Gleisschotter und Co. Die neuen Rahmenbedingungen beeinflussen auch den Einsatz von Ersatzbaustoffen im Straßen-, Wege- und Tiefbau.
Das Fristenprogramm der Verordnung ist ambitioniert. Schon vor dem Inkrafttreten ist von den Beteiligten Einiges zu veranlassen.
Der Online-Live-Workshop "Die Ersatzbaustoffverordnung — ein neues Zeitalter für mineralische Abfälle" informiert Sie wahlweise am 18.01.,09.02.,28.03.2023 jeweils von 09:00 bis 12:30 Uhr aus erster Hand praxisnah über die aktuellen Entwicklungen und Trends und zeigt Ihnen hierfür entsprechende Handlungsoptionen für die Umsetzung auf. Gerne nehmen die Referenten Beispiele aus der betrieblichen Praxis auf und diskutieren diese mit Ihnen.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter: www.bew.de/ka136
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Edgar Tschech
Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt