Ihr Ansprechpartner:
Dr. Edgar Tschech
Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt
Rechtsvorgaben, Umsetzungshilfen, Technische Anforderungen und erste Praxiserfahrungen
Das Element „Wasserstoff“ spielt eine entscheidende Rolle bei der Energiewende. Dies ist allgemein anerkannt. Die Bundesregierung hatte eine „Nationale Wasserstoffstrategie“ mit 38 Maßnahmen verabschiedet. Diese wird zur Zeit jedoch modifiziert. Aktuell wird 10 GW bis spätestens 2030 angestrebt. Andere Überlegungen gehen von wesentlich größeren Kapazitäten aus, um neben dem industriellen Sektor den prognostizierten Wasserstoffbedarf auch im Verkehrs- und Wärmesektor decken zu können. Dazu müssen jedoch kurzfristig erhebliche Elektrolysekapazitäten aufgebaut werden.
Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff unterliegt dem Immissionsschutzrecht und muss vorab genehmigt werden, wobei auch europäische Vorschriften berücksichtigt werden müssen. Dies wirft viele noch offene Fragen auf, die zu klären sind,
Die Veranstaltung Planung und Genehmigung von Elektrolyseuren für die Wasserstoff-Produktion am 25. und 26.09.2023 im BEW-Duisburg oder online (Hybrid) bietet hier Hilfestellungen an. Neben der Beantwortung von rechtlichen Fragestellungen und der Behandlung von Zweifelsfragen werden auf dem Seminar technische und regulatorische Rahmenbedingungen vermittelt. Darüber hinaus werden anhand mehrerer Praxisbeispiele Tipps zu Beschleunigung von Genehmigungsverfahren präsentiert.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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Dr. Edgar Tschech
Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt