Ihr Ansprechpartner:
Dr. Saskia Dillmann
Projektmanagerin Abwasser, Wasser, 02065 770-332, E-Mail an Kontakt
am 2.6.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verkündet, das dem Schutz von sogenannten Whistleblowern dienen soll und am 2.7.2023 in Kraft tritt.
Das Gesetz betrifft alle Arbeitgeber, sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst, die nun ihre internen Strukturen ändern oder neu schaffen müssen (ab dem 2.7.2023 ab 250 Mitarbeitende und ab dem 17.12.2023 ab 50 Mitarbeitende). Die primär arbeits- bzw. dienstrechtlichen Regelungen gehen dabei mit flankierenden Organisationspflichten einher, deren Nichteinhaltung künftig als Ordnungswidrigkeit bewertet wird.
In unserem neuen Online-Live-Training Hinweisgeberschutzgesetz – Das müssen Sie jetzt wissen und umsetzen am 23.8.2023 von 10:00 – 11:30 Uhr erfahren Sie, welche Auswirkungen das neue Gesetz für Ihre Kommune, Verwaltung oder Ihr Unternehmen hat. Die Grundzüge des HinSchG und die damit verbundenen Organisationspflichten, die Sie nun umsetzen müssen, werden Ihnen kompakt vermittelt und anhand praktischer Beispiele anwendungsorientiert veranschaulicht.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich hochaktuell, kompakt und praxisnah darüber zu informieren, wie Sie das HinSchG gesetzeskonform umsetzen und den damit verbundenen Haftungs- und Sanktionsrisiken effektiv begegnen können.
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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