Ihr Ansprechpartner:
Dr. Edgar Tschech
Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt
Regelungen und Pflichten für Abfallerzeuger — Basiswissen, Hinweise und Tipps für die Betriebspraxis
Abfälle aus Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetrieben sind vorzugsweise zu vermeiden. Falls dies nicht machbar ist, sind sie nach Möglichkeit stofflich und ansonsten energetisch zu verwerten. Die verbleibenden Abfälle müssen dann umweltverträglich beseitigen werden. Die Verwertung von Abfällen erfolgt vor allem über die private Entsorgungswirtschaft. Abfälle zur Beseitigung müssen größtenteils den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Die Entsorgungswege gefährlicher Abfälle müssen dabei kontrolliert und zu dokumentiert werden. Diese und noch etliche weitere Vorschriften sind im Detail im Kreislaufwirtschaftsgesetz und konkretisierenden Verordnungen geregelt
Das neue Seminar "Abfällre rechtssicher entsorgen - Abfallrecht für gewerbliche und industrielle Erzeuger" am 24. September und 18. November 2024 im BEW-Duisburg bietet eine allgemein verständliche Vorstellung und umfassende Erläuterung der wichtigsten Regelungen für Abfallerzeuger.
Wichtige Fragen, die beantwortet werden sollen, sind zum Beispiel:
> Was ist Abfall? Was ist Nebenprodukt?
> Wie sind Abfallschlüsselnummern zuzuordnen?
> Ist es ein nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall?
> Ist ein Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren erforderlich? Muss ein Abfallregister geführt werden?
> Wie läuft das elektronische Abfallnachweisverfahren? Was ist beim elektronischen Signieren zu beachten?
> Muss der Abfall dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden?
Ein wesentliches Ziel, dass die gesamte Veranstaltung prägt, sind die Pflichten, die von Abfallerzeugern zu erfüllen sind. Die Teilnehmer/-innen sollen in die Lage versetzt werden, zukünftig die Abfallentsorgung in ihren Betrieben rechtssicher, aber auch effizient zu organisieren.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Edgar Tschech
Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt