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BEW-Lehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV

Die für die Leitung und Beaufsichtigung in Entsorgungsfachbetrieben verantwortlichen Personen müssen alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen. Die fverantwortlichen Personen für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes  bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre an einem behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen.

Das BEW bietet in diesem Zusammenhang in 2024 mehrere Termine zum Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Nachweisverfahren) an - wahlweise in Präsenz oder online!

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. Edgar Tschech

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Edgar Tschech

Fachbereichsleiter Abwasser, Betrieblicher Umweltschutz, Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft, 02065 770-124, E-Mail an Kontakt