Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen
Geprüfte/r Meister/in für Kreislauf-, Abfallwirtschaft und Städtereinigung
Vertrag und Zualssungsantrag
Um sich für den Lehrgang anzumelden, drucken Sie bitte den nachstehenden Vertrag und den Zulassungsantrag aus und senden beides ausgefüllt und unterschrieben per Post an:
BEW gGmbH
Helge Schwarze
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70
47228 Duisburg
Nach Eingang Ihrer Vertragsunterlagen prüfen wir diese auf Vollständigkeit und ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Anschließend wird Ihr Antrag an die zuständige Stelle weitegeleitet.
Weitere Informationen
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Aufstiegs-BAföG
Bund und Länder finanzieren beide das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ nach dem Aufstiegsförderungsgesetz. Um Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) zu erhalten, muss zunächst nachgewiesen werden, dass es sich bei der Fortbildungsmaßnahme um eine Aufstiegsfortbildung handelt und damit ein höherer Bildungsabschluss angestrebt wird.
Voraussetzungen
Gefördert werden Lehrgänge, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach Handwerksordnung (HwO) oder Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorbereiten, z. B. Meistervorbereitungslehrgänge. Förderfähig sind:
Vollzeitlehrgänge,
- die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- maximal drei Jahre dauern
- die in der Regel wöchentlich an vier Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden
Teilzeitmaßnahmen,
(wie z. B. der BEW Lehrgang Geprüfte/r Meister/in für Kreislauf-/Abfallwirtschaft und Städtereinigung)
- die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- maximal vier Jahre dauern
- die im Durchschnitt monatlich an mindestens 18 Unterrichtsstunden stattfinden
Förderhöhe
Gefördert wird unabhängig vom Einkommen, Alter und Vermögen.
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro, 50% als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die restlichen 50% als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50%
- Darlehenserlass bei Unternehmensgründung bis zu 66%
- Max. 2.000 Euro Materialkosten für das Meisterstück (40% Zuschuss, 60% Darlehen)
Die finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt.
§ Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen können darüber hinaus einen Antrag auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt stellen. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig und wird individuell berechnet.
Zielgruppe
Erfüllt werden müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation).
- Arbeitnehmer
- Bachelor-Absolventen
- Studienabbrecher
- Selbstständige
Weitere Infos
Offizieller Link: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Meister-/Aufstiegs-BAföG beantragen - So geht's!: www.youtube.com/watch
Ihre Ansprechpartner
Helge Schwarze
Fachbereichsassistent Altlasten / Bodenschutz, Arbeitssicherheit / Gefahrgut / Gefahrstoffe, Immissionsschutz, Wasser
- Telefon: 02065 770-127
- E-Mail an Kontakt