Regelungen und Pflichten für Abfallerzeuger — Basis-wissen, Hinweise und Tipps für die Betriebspraxis
Abfälle aus Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetrieben sind zunächst zu vermeiden. Falls dies nicht möglich ist, sind sie vorzugsweise stofflich, ansonsten energetisch, zu verwerten. Die verbleibenden Abfälle sind umweltverträglich zu beseitigen. Die Verwertung von Abfällen kann primär über die private Entsorgungswirtschaft erfolgen. Abfälle zur Beseitigung müssen größtenteils den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Die Entsorgungswege gefährlicher Abfälle sind zu kontrollieren und zu dokumentieren. Diese und noch viele weitere Vorschriften sind im Detail im Kreislaufwirtschaftsgesetz und konkretisierenden Verordnungen geregelt.
- Das Fachseminar bietet eine allgemein verständliche Vorstellung und umfassende Erläuterung der wichtigsten Regelungen für Abfallerzeuger. Wichtige Fragen, die beantwortet werden sollen, sind zum Beispiel:
- Was ist Abfall? Was ist Nebenprodukt?
- Wie sind Abfallschlüsselnummern zuzuordnen?
- Ist es ein nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall?
- Ist ein Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren erforderlich? Muss ein Abfallregister geführt werden?
- Wie läuft das elektronische Abfallnachweisverfahren? Was ist beim elektronischen Signieren zu beachten?
- Muss der Abfall dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden? Welcher Entsorgungsweg ist geeignet?
- Was regelt die Gewerbeabfallverordnung? Wie kann die Gewerbeabfallverordnung im Betrieb umgesetzt werden?
- Was ist bei der Auswahl und Beauftragung eines Entsorgungsunternehmens zu beachten? Welche Vorteile bieten zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe?
- Welche Verantwortung für die Abfallentsorgung verbleibt beim Abfallerzeuger? Wie können die Strafbarkeits- und Haftbakeitsrisiken minimiert werden?
- Welche Regelungen gibt es für spezifische Abfallfraktionen (u.a. Verpackungsabfälle, Elektro- und Elektronikaltgeräte, mineralische Abfälle)?
Ein wesentliches Ziel, dass die gesamte Veranstaltung prägt, sind die Pflichten, die von Abfallerzeugern zu erfüllen sind. Die TeilnehmerInnen sollen in die Lage versetzt werden, zukünftig die Abfallentsorgung in ihren Betrieben rechtssicher, aber auch effizient zu organisieren.