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Basiswissen Immissionsschutzrecht

Grundlagen und aktuelle Schwerpunkte für die Genehmigung und Überwachung von BImSchG-Anlagen

Beschreibung

Basiswissen Immissionsschutzrecht
Seminar

Dieser Grundkurs gibt einen umfassenden Überblick über das Immissionsschutzrecht. Für die Genehmigung und Überwachung von BImSchG-Anlagen relevante Themen werden ausführlich behandelt und anhand von Anwendungsbeispielen erläutert. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die folgenden rechtlichen Regelungen:

  • die Industrieemissions-Richtlinie der EU,
  • das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG),
  • die Verordnungen zum BImSchG (BImSchVen) sowie
  • die Verwaltungsvorschriften zum BImSchG (TA Luft, TA Lärm).

Ziele der Veranstaltung sind, den Teilnehmenden die Grundlagen des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes zu vermitteln sowie die Anwendung wichtiger immissionsschutzrechtlicher Vorgaben zu ermöglichen. Die wesentlichen Regelungen und Vorschriften werden verständlich und klar vorgestellt, die Auslegung in der Verwaltungspraxis anhand von Praxisfällen ausführlich erläutert und wichtige Zweifelsfragen behandelt. Die Referenten sind ausgewiesene Fachleute mit vielen Praxiserfahrungen, die selbst an der Erarbeitung von immissionsschutzrechtlichen Regelungen mitwirken. Neben der Vermittlung von Grundlagen- und Praxiswissen, werden sie wertvolle Hintergrundinformationen vortragen und den Teilnehmenden umfangreiche Arbeitsmaterialien (u.a. Zweifelsfragenkataloge, Ministerialerlasse, Vollzugshilfen, LAI-Ausarbeitungen, Handbücher, Leitfäden) an die Hand geben.

Wichtige Fragestellungen, die während des Seminars thematisiert werden, sind zum Beispiel:

  • Welche Anlagen sind nach dem BImSchG genehmigungs­bedürftig? Welche Anlagen sind nicht genehmigungsbedürftig?
  • Welche Voraussetzungen muss der zukünftige Anlagenbetreiber erfüllen?
  • Wie wird eine Immissionsprognose erstellt?
  • Wie wird ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG durchgeführt?
  • In welchen Fällen ist ein förmliches Genehmigungsverfahren notwendig? Wann genügt ein vereinfachtes Verfahren? Wann reicht lediglich ein Anzeigeverfahren aus?
  • Was ist eine IED-Anlage? Welche besonderen Anforderungen müssen IED-Anlagen erfüllen?
  • Wie ist das UVPG im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen?
  • Welchen Anforderungen müssen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gerecht werden?
  • Welche Aufgaben sind bei der Überwachung von genehmigungs- sowie nicht genehmigungsbedürftigen BImSchG-Anlagen zu erfüllen?
  • Welche Anforderungen sind an Gutachten (Lärm-, Luft-, Geruchsgutachten) zu stellen und wie werden diese auf Plausibilität geprüft?
  • Welche rechtlichen Vorgaben sind beim Umgang mit flüchtigen organischen Lösemitteln zu beachten?
  • Wie sind Lösemittelbilanzen aufzustellen? Wie sind die Bilanzen zu prüfen?
  • Welche europäischen Vorschriften sind zu beachten?
  • Welche neuen Rechte haben anerkannte Umweltverbände?
  • Welche Anlagen unterliegen dem Störfallrecht? Welche besonderen Anforderungen müssen diese Anlagen erfüllen? Was ist beider Genehmigung und Überwachung von Betriebsbereichen nach der 12. BImSchV zu beachten?

Themen

1. Tag

9:00 UHR

  • Begrüßung/ Einführung

Dr. Edgar Tschech

Franz-W. Iven

9:15 UHR

  • Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die dazugehörigen Verordnungen (BImSchVen), u.a.
    • Begriffe und Definitionen
    • Ziele, Strukturen und Anwendungsbereiche
    • Wesentliche Regelungsinhalte

Franz-W. Iven

10:30 UHR

  • Kaffeepause

11:00 UHR

  • Das BImSchG-Genehmigungsverfahren, u.a.
    • Genehmigungsbedürftigkeit
    • Genehmigungsvoraussetzungen
    • Ablauf des BImSchG Genehmigungsverfahrens
    • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
    • Anlagenänderung: Anzeigeverfahren oder Änderungsgenehmigung?

Franz-W. Iven

12:30 UHR

  • Mittagspause

13:15 UHR

  • Anforderungen bei der Überwachung von genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen BImSchG-Anlagen
    • Grundpflichten für genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
    • Anordnungsbefugnisse
    • Praxisbeispiele

Achim Halmschlag

14:45 UHR

  • Kaffeepause

15:00 UHR

  • Beurteilung von Geruchsimmissionen gemäß TA Luft 2021 — Anhang 7 (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie — GIRL)
    • Grundlagen
    • Anforderungen an Prognosen
    • Anwendung im Vollzug / in der Überwachung
    • Verwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW

Frank Müller/ Kathrin Kwiatkowski

16:00 UHR

  • Grundlagen des Störfallrechts
    • Störfall-Verordnung
    • Sicherheitsbericht
    • Arbeitshilfen
    • Angemessene Sicherheitsabstände

Dr. Norbert Wiese

17:00 UHR

Ende des 1. Tages

2. Tag

8:30 Uhr

  • Die Technische Anleitung Luft (TA Luft), u.a.
    • Bedeutung, Ziele, Struktur und Anwendungsbereiche
    • Emissionen und Emissionskenngrößen
    • Allgemeine Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
    • Spezifische Emissionsanforderungen an Beispielen ausgewählter Branchen
    • Ableitbedingungen
    • Wesentliche Änderungen durch die Novelle der TA Luft 2021

Rainer Remus

10:00 Uhr

  • Kaffeepause

10:15 Uhr

  • Luftimmissionsprognose gemäß der TA Luft
    • Grundlagen
    • Anforderungen an Prognosen
    • Anwendung im Vollzug / in der Überwachung
    • Leitfaden für die Erstellung von Immissionsprognosen
    • Verwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW

Uwe Hartmann

11:45 Uhr

  • Mittagspause

12:30 Uhr

  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
    • Wesentliche Regelungsinhalte
    • Anforderungen an schalltechnische Prognosen
    • Messtechnische Erfassung von Geräuschen
    • Verwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW

Markus Heek/ Thomas Przybilla

14:00 Uhr

  • Kaffeepause

14:15 Uhr

  • Rechtliche Vorgaben beim Umgang mit flüchtigen Lösemitteln (31. BImSchV)
    • Grundlagen
    • Anforderungen bei der Holz-, Metall- und Kunst­stoffbeschichtung (Schreinereien, Lackierbetriebe, Druckereien etc.)
    • Arbeitshilfen für die Überwachung

Dr. Richard Schlachta

15:45 Uhr

  • Ende der Veranstaltung

 

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Betriebsleiter/-innen, Betriebsbeauftragte für Immissions- und Umweltschutz, Mitarbeiter/-innen aus Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltgutachter/-innen, Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden

Dozenten/Dozentinnen

Veranstaltungsleitung

  • Franz-Wilhelm Iven, Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Dozenten/Dozentinnen

  • Achim Halmschlag, Bezirksregierung Köln, Köln
  • Uwe Hartmann, ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co., Mönchengladbach
  • Markus Heek, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen
  • Franz-Wilhelm Iven, Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • Kathrin Kwiatkowski, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen
  • Rainer Remus, Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
  • Dr. Richard Schlachta, Regierung von Oberbayern, München
  • Dr. Norbert Wiese, Essen

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
630,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
565,00 €
Behörden*
445,00 €
Kommunen*
445,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung enthalten.