Bei der Genehmigung und Überwachung von Tankstellen ist ein kompliziertes Dickicht von Regelungen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen anzuwenden. Zu nennen sind insbesondere:
- das Wasserrecht,
- das Arbeitsschutzrecht (u.a. Betriebssicherheitsverordnung) und
- das Immissionsschutzrecht.
Ergänzend zu den Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Rechtsgebiete sind konkretisieren-de Normen und technische Regelwerke zu berücksichtigen.
Das Seminar behandelt die Thematik in umfassender Weise. Die aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen an Tankstellen werden vorgestellt und die Möglichkeiten zur Praxisumsetzung ausführlich erörtert. Die notwendigen Genehmigungs-, Erlaubnis- und Zulassungsverfahren werden im Hinblick auf eine rechtssichere und schnelle Durchführung detailliert erläutert.
Während des Programmteils I: „Anforderungen an die Genehmigung und den Bau von Tankstellen“ am Vormittag steht insbesondere die Umsetzung der folgenden neuen Regelungen im Mittelpunkt:
- die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen — AwSV;
- die TRwS 781 — Tankstellen für Kraftfahr-zeuge sowie
- die 20. und 21. BImSchV sowie
- die neue Betriebssicherheitsverordnung.
Die AwSV wurde am 21.04.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vollständig am 01.08.2017 in Kraft. Die Verordnung löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab.
Die TRwS 781 konkretisiert die wasserrechtlichen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Tankstellen. Die Neufassung liegt aktuell noch als Entwurf (Gelbdruck) vor.
Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung ist seit dem 01.06.2015 gültig, aber in der Praxis vielfach noch nicht umgesetzt. Viele der Neuregelungen sind auch für Tankstellen von großer Bedeutung.
Aus den drei neuen Rechtsvorgaben ergeben sich für den Bau und Betrieb von Tankstellen wesentliche Änderungen, die für die Hersteller, Anlagenbetreiber, Sachverständige sowie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden gleichermaßen von Relevanz sind.
Während des Programmteils II am Nachmittag steht die Überwachung von Tankstellen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Thematisiert werden die Sachverständigenprüfungen und die Selbstüberwachungspflichten durch die Betreiber.
Die Referenten des Seminars sind herausragende Fachleute, die selbst an der Gestaltung der Vorschriften und technischen Regeln mitarbeiten.
Neben den Vorträgen und Diskussionen bietet die Veranstaltung auch einen hervorragenden Rahmen für den individuellen Erfahrungsaustausch mit den Fachreferenten und den weiteren Teilnehmer/-innen.