Der Zustand und die Funktionsfähigkeit von privaten Kanalisationsnetzen liegen in der Verantwortung des jeweiligen Betreibers. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass u.a. die Auflagen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) eingehalten und beachtet werden. Hierüber sind entsprechende Nach-weise zu führen.
Für Industrie und Gewerbebetriebe, die mehr als 3 Hektar befestigte Fläche bewirtschaften, sind in der SüwVO Abw Teil 1 festgelegt:
- Geltungsbereich
- Überwachungsumfang
- Anweisung für die Selbstüberwachung
- Erstellen von Überwachungsberichten
- Häufigkeiten der Prüfungen
Notwendig für den Betreiber ist die Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes.
Das Seminar vermittelt Beispiele wie die SüwVO Abw Teil 1 in der industriellen und gewerblichen Praxis umgesetzt wird.