Mit der Selbstüberwachungsverordnung SüwVO Abw sind in NRW die Richtlinien für die Überprüfung öffentlicher und privater Ka-nalnetze festgelegt. Vor allem sind die Art und der Umfang von Überwachungsmaßnahmen und Wiederholungsprüfungen gere-gelt. Betroffen sind kommunale Kanalnetze ebenso wie private, die größer als drei Hektar sind. Kommunen unterhalten eigene Kanalnetze, an die auch Private angeschlossen sind, und müssen die Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser,
Teil 1 beachten.
- Geltungsbereich
- Überwachungsumfang
- Überwachung der Einleitung von Abwasser aus Entlastungsbauwerken
- Anweisung für die Selbstüberwachung
- Erstellen von Überwachungsberichten
- Häufigkeiten der Prüfungen
Das Seminar vermittelt Beispiele, wie die SüwVO Abw Teil 1 in der kommunalen Praxis umgesetzt wird.