Drosselorgane bestimmen maßgeblich den Betrieb und die Entlas-tungstätigkeit von Regenbecken und Regenentlastungsanlagen bzw. von vor- und nachgeschalteten Anlagen. Werden Drosselein-richtungen nicht ordnungsgemäß gewartet bzw. betrieben, hat dies einen unmittelbaren Einfluss auf nachfolgende Anlagen einschließlich der Kläranlage und das Gewässer.
In der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw NRW) werden daher u.a. Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung von Drosseleinrichtungen geregelt. Der „Betriebser-lass“ des MURL von 1995 regelt bei festgestellten Abweichungen die durchzuführenden Betriebs- und Unterhaltungsmaßnahmen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand und den rechtlichen Grundlagen und geben Ihnen Einblicke sowohl zur Vollzugspraxis wie auch Erfahrungsberichte aus Sicht der Betreiber und Prüfstellen sowie Lösungsansätze für Drosselprüfungen bei schwierigen Bedingungen in der Praxis.
BEIDE TAGE SIND EINZELN BUCHBAR!
1. Tag
- Wasserrechtliche Anforderungen an Niederschlagswassereinleitungen
- Hydraulische Überprüfung
- Abgaberechtliche Aspekte der Beseitigung von Nederschlagswasser
- Messkonzepterstellung
2. Tag
- Hinweise und Anforderungen aus dem DWA-A 166 und der Kommunalabwasserrichtlinie
- Drosselüberprüfung warum?
- Drosseln kalibrieren und betreiben
- Workshops getrennt nach Zielgruppen
(Netzbetreiber und Überwachungsbehörden)