Vertiefung von Grundlagen — Aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen — Austausch von Praxiserfahrungen
Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen in Nordrhein-Westfalen müssen Sie die Sachkunde gemäß § 13 Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) nachweisen. Die Sachkunde erlangen Sie durch den Besuch eines entsprechenden Grundlehrgangs und das Bestehen einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Sachkundeprüfung. Darüber hinaus müssen Sie als Sachkundiger mindestens alle drei Jahre an einer geeigneten, mindestens 2-tägigen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen (§ 13 Abs. 4 Selbstüberwachungsverordnung Abwasser in NRW). Der hier angekündigte Workshop ist eine solche Fortbildungsveranstaltung zur regelmäßigen Auffrischung (alle drei Jahre) der Sachkunde.
Während des Workshops werden aktuelle und in der Praxis wichtige Themen aufgegriffen. Fragestellungen, die diskutiert und beantwortet werden sollen, sind zum Beispiel:
- Wie ist die aktuelle Situation in NRW und wie wird es weitergehen?
- Welche Entwicklungen zur Dichtheitsprüfung von Grundstück-sentwässerungsanlagen gibt es in den anderen Bundesländern?
- Welche Neuerungen und Änderungen bei den Normen und technischen Regelwerken zur Dichtheitsprüfung gibt es und wie sind diese umzusetzen?
- Wie ist die Zustandsbewertung nach der DIN 1986-30 und dem Bildreferenzkatalog Nordrhein-Westfalen vorzunehmen? Was sind Bagatellschäden und wie ist mit ihnen umzugehen?
Nutzen Sie die Möglichkeit über diese und weitere Problemstellungen ausführlich zu diskutieren und zahlreiche wichtige Tipps für den Praxisalltag zu erhalten.