Abwasserkanäle, Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben, Haltungen, Schächte und einzelne Verbindungen müssen nach dem Einbau und später wiederkehrend auf Dichtheit geprüft werden. Die Anforderungen an die Dichtheitsprüfung (u.a. Prüffristen, Prüfverfahren) sind im Wesentlichen in den folgenden Normen festgelegt:
- DIN EN 1610
- DIN 1986
- DIN EN 12056
- DWA A139
- DWA A142
Die Personen, die Dichtheitsprüfungen durchführen, müssen die notwendige Sachkunde nachweisen. So wird es durch die DIN EN 1610, von Kanalnetzbetreibern und den zuständigen Behörden verlangt.
Dieser 3-tägige Lehrgang vermittelt die geforderte Sachkunde (u.a. gemäß DIN EN 1610). Wichtige theoretische Kenntnisse und die praktische Durchführung von Dichtheitsprüfungen werden in umfassender Weise vermittelt.
Am 1. und 2. Tag werden die Rechtsgrundlagen, die relevanten technischen Regeln, die Grundlagen der Kanalisationstechnik und die Durchführung der Dichtheitsprüfung besprochen. Am 3. Tag steht die praktische Durchführung von Dichtheitsprüfungen im Mittelpunkt. An einer Modellanlage werden die unterschiedlichen Varianten der Dichtheitsprüfung gemeinsam mit den Teilnehmern intensiv besprochen und praktisch durchgeführt. Des Weiteren werden die notwendigen Berechnungen erklärt und eingeübt. Zum Abschluss werden die Erstellung des Prüfberichtes und die Beurteilung der geprüften Anlage ausführlich erläutert.
Abschließend hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit eine schriftliche Prüfung zu absolvieren, um bei Bestehen der Prüfung den Sachkundenachweis zu erhalten. Jeder erhält eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang.
Die Teilnahmevoraussetzungen
Grundkenntnisse der Kanalisationstechnik, mathematische Grundkenntnisse (Grundrechenarten, ln, sin, cos, tan), Umgang mit dem Taschenrechner, Volumenberechnungen
Der Sachkundenachweis
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Bei Bestehen der Prüfung erhält der Teilnehmer einen Sachkundenachweis, der fünf Jahre gültig ist. Jeder Teilnehmer erhält in jedem Fall eine Teilnahmebescheinigung.
Nach fünf Jahren muss die Sachkunde durch den Besuch eines entsprechenden Fortbildungsseminars aufgefrischt werden.