Bereits seit 1995 sind Kanalnetzbetreiber aufgrund des jeweiligen § 3 SüwVO Abw verpflichtet, kontinuierlich Messdaten aufzuzeigen, auszuwerten und zu dokumentieren, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Regenbecken bei der Misch- und Niederschlagswasserbeseitigung sicherzustellen und nachweisen zu können.
Bisher fehlten jedoch einheitliche Kriterien sowie durchgängige Prozesse für die Installation der Messtechnik sowie für die Erhebung der Daten vor Ort bis hin zu Kriterien zur Datenauswertung. In der Folge ist bisher nicht auszuschließen, dass kaum valide Daten vorliegen, weder für einen Beckenbetrieb des Betreibers, noch für die gesicherte Ableitung von Maßnahmen und ggfls. Investitionen im Abwasserbereich im Rahmen der Gewässerbewirtschaftung.
In einem umfangreichen Projekt in NRW, das 2018 abgeschlossen wurde, konnten Rahmenbedingungen aufgezeigt werden, nach denen Betreiber nach einheitlichen Kriterien Daten erfassen, plausibilisieren und auswerten können, um die Betriebsweise der Bauwerke beurteilen zu können. Das Projekt hatte darüber hinaus das Ziel, die zuständigen Wasserbehörden in die Lage zu versetzen, anhand valider Daten Entlastungsschwerpunkte erkennen und diese den in den Gewässern erkannten Defiziten zuordnen zu können. Die Ergebnisse sollen in einer Handlungsempfehlung allgemein verfügbar gemacht werden.
In der Veranstaltung werden die bei der Erarbeitung des Projektes gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse ausführlich dargestellt. Es werden die relevanten technischen Regelwerke und Merkblätter vorgestellt sowie Überblicke über die verschiedenen kontinuierlich aufzeichnenden Wasserstands-Messgeräte mit deren Einsatz- und Anwendungsbereich gegeben.
- Ausführliche Darstellung bei der Erarbeitung des Projekts gewonnener Ergebnisse und Erkenntnisse
- Vorstellung der technischen Regelwerke und Merkblätter
- Überblick über die verschiedenen kontinuierlich aufzeichnenden Wasserstands-Messgeräte mit
deren Einsatz- und Anwendungsbereich