Kommunen und Wasserverbände in NRW sind gemäß § 47 und 53 des LWG NRW verpflichtet alle 6 Jahre ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erstellen und der Bezirksregierung digital vorzulegen. In dem Seminar werden die wasserwirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen an Abwasserbeseitigungskonzepte und die Maßnahmenplanung vermittelt sowie die DV-Anwendung ABK 3.0 vorgestellt. Auch die Maßnahmenplanung in Bezug auf Infrastrukturerhalt, Klimafolgenanpassung, Umsetzung der WRRL, hier insbesondere der Niederschlagswasserbeseitigung (NBK) wird beleuchtet und diskutiert.
PROGRAMM
Donnerstag, 26. September 2024
09:30 Uhr
Begrüßung
09:45 Uhr
ABK Struktur, Inhalte und Verwaltungsabläufe
CARSTEN KOCH, Bezirksregierung Detmold
10:15 Uhr
Blick auf das ABK / NBK aus der Sicht einer unteren Wasserbehörde
SVEN DOOGS, Untere Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, angefragt
11:00 Uhr
Kaffeepause
11:15 Uhr
Vollzug der Abwasserabgabe im Zusammenhang mit ABK
DR. JOSE FERNÁNDEZ, LANUV NRW
11:45 Uhr
Maßnahmen der Klimafolgenanpassung in ABK
LARS KIESEWETTER, Wirtschaftsbetrieb Hagen