Suchen
Suche

Veranstaltungs-Suche

WD030 WD030
Hintergrundbild
Sie sind hier:

Die Erhebung und Kalkulation kommunaler Abwassergebühren

Schmutz- und Regenwassergebühren systematisch und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung kalkulieren

Beschreibung

Die Erhebung und Kalkulation kommunaler Abwassergebühren
Seminar

Der Transport, die Reinigung des Abwassers, sowie Bau und Instandhaltung von Kanälen und anderen Bauwerken der Abwasserbeseitigung (z. B. Kläranlagen, Pumpwerke und Rückhaltebecken) sind sehr zeitaufwändig und verursachen erhebliche Kosten. Daher erheben Kommunen für die Nutzung dieser Einrichtungen Gebühren auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW. Diese Gebühren werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften berechnet und festgelegt. Die Wasserrahmenrichtlinie fordert dabei „kostendeckende (Ab-)Wasserpreise“. Letztendlich bedeutet dies, dass die Kosten der Abwasserbeseitigung Verursacher bezogen erhoben werden müssen und nicht aus Steuermitteln finanziert werden dürfen. Zudem dürfen die Kommunen mit diesen Gebühren keine Gewinne erzielen und müssen die Einnahmen wieder zweckgebunden in das Abwassernetz reinvestieren. Daher wird die Höhe der Gebühren jedes Jahr auf Basis der zu erwartenden Kosten neu ermittelt.

Die genaue Kalkulation der kommunalen Abwassergebühren wirft dabei zahlreiche Rechtsprobleme auf. Hierzu gehört insbesondere, welche Kosten bei der Schmutzwasser- und Regenwassergebühr unter Berücksichtigung des KAG NRW und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW im Rahmen der Gebührenkalkulation ansatzfähig sind. Weitere Probleme treten bei der Fragestellung auf, ob und wie Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen auszugleichen sind.

Dieses Fachseminar bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit diesen und weiteren aktuellen gebührenrechtlichen Fragestellungen intensiv auseinanderzusetzen. Dabei werden die Grundlagen der Kalkulation der Schmutz- und Regenwassergebühr systematisch dargestellt und erörtert. Ziel ist es, gemeinsam die einzelnen Problemstände systematisch aufzuarbeiten und damit die praktische Handhabung im Lichte der Rechtsprechung zu erleichtern.

Themen

  • Aktuelle Rechtssprechung zum Begriff der öffentklichen Abwasseranlage
  • Anschluss- und Benutzungszwang / Abwasserüberlassungspflicht
  • Gebührenschuldner bei der Abwassergebühr
  • Kalkulation der Schmutzwassergebühr und des Frischwasser-Maßstabd
  • Berücksichtigung von Wasserschwundmengen (u.a. Satzungsrecht, Negativ-Verbrauch, Einzelbeispiele aus der Praxis)
  • Aktuelle Rechtssprechung ur Schmutzwasser- und Regenwassergebühr
  • Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger
  • Straßenseitengräben als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage
  • Gewässer als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage (Zwei-Funktionen-Theorie)
  • Ansatzfähigkeit von Kosten der Kanalerneuerung
  • Ansatzfähige Kosten nach §53c LWG NRW (neue Fassung) (u.a. Ansatzfähigkeit von Kosten für die Zusstandsuntersuchung bei Grundstücksanschlüssen)
  • Grundgebühr bei der Schmutzwasser- und regenwassergebühr (auch bei unbewohnten Grundstücken)
  • Abwassergebühr bei abflusslosen Gruben / KLeinkläranlagen
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

  • Mitarbeiter/-innen von Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen
  • Mitarbeiter/-innen von kommunalen und privaten Kanalnetz- und Abwasseranlagenbetreibern

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Peter Queitsch, Kommunal Agentur NRW GmbH, Düsseldorf

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
460,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
415,00 €
Behörden*
345,00 €
Kommunen*
345,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.