Am 10. April 2024 wurde die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) im Europäischen Parlament verabschiedet. Diese enthält zahlreiche neue Vorgaben und Regelungen, mit denen ein besserer Schutz der Umwelt und Gesundheit erreicht werden soll.
Die Einführung der 4. Reinigungsstufe ist ein wichtiger Kernpunkt in der Richtlinie. Alle Kläranlagen größer 150.000 EW müssen bis 2045 eine 4. Reinigungsstufe haben. Auch kleinere Kläranlagen (>10.000 EW) müssen diese überall dort einführen, wo höhere Mikroschadstoffkonzentrationen ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen. An dieser Stelle soll die Umsetzung des Verursacherprinzips greifen und die Hersteller von Pharmaka und kosmetischen Produkten in die Verantwortung nehmen. Diese müssen zukünftig 80% der Kosten für den Ausbau und Betrieb der 4. Reinigungsstufe tragen.
Weitere wichtige Punkte in der neuen Kommunalabwasserrichtlinie sind neue Vorgaben zum Niederschlagswassermanagement und zur Wasserwiederverwendung. Weiter soll der Sektor energieneutral und perspektivisch klimaneutral werden und gleichzeitig durch die Überwachung von Abwasser auf verschiedene Gesundheitsparameter hin zur Abwehrbereitschaft der EU gegen Pandemien beitragen.
Dieses Kurzseminar stellt die Neuerungen der Richtlinie vor und diskutiert die Kritikpunkte der Verbände und Experten der Wasserwirtschaft.