Personen, die Arbeiten in kontaminierten Bereichen planen, durchführen und beaufsichtigen müssen nach TRGS 524 regelmäßige, qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen absolvieren, um ihre Fachkunde aktuell zu halten.
Aufgrund der Neuerungen im Gefahrstoffrecht sollten insbesondere Personen, die vor 2005 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. die ältere Version ZH 1/183 absolviert haben, in denen die Bewertung von Gefahrstoffen und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung noch eine andere Gewichtung hatte, ihr Wissen dahingehend erweitern.
Der hier angebotene Fortbildungslehrgang hat zum Ziel, die Neuerungen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht darzustellen und die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der TRGS 524 zu bringen.