ARBEITSSCHUTZ UND STÖRFALLVERORDNUNG
Entstehen in einer Anlage gefährliche Stoffe in einer bestimmten Menge oder sind dort vorhanden, so fallen diese Anlagen unter die Störfallverordnung. Diese Anlagen müssen von den zuständigen Bezirksregierungen überwacht werden. Dazu gehört auch die Vor-Ort-Besichtigung in regelmäßigen Abständen und die Überprüfung der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Maßnahmen, die getroffen wurden um Störfälle zu verhindern.
Bei der Überwachung der Anlagen nach der Störfallverordnung sind auch umfangreiche arbeitsschutzrechtliche und arbeits-schutzfachliche Aspekte zu berücksichtigen. Dabei müssen die mit der Überwachung beauftragten Personen in jedem Fall über die entsprechenden Kenntnisse verfügen.
Dieser Lehrgang bietet Ihnen einen detaillierten Einblick in die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes, die betrieblichen Organisationszusammenhänge und die Anwendung von Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. Außerdem vermitteln Ihnen unsere Experten, wie man die notwendigen Dokumente erstellt und welche Informationsquellen Sie dabei nutzen können.
Anhand von praktischen Übungen werden die theoretischen Inhalte schon während der Schulung exemplarisch zur Anwendung gebracht. Daneben bietet Ihnen die Veranstaltung eine hervorragende Möglichkeit mit den anderen Teilnehmern/- innen ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen auszutauschen.