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Arbeitsschutz im Störfallwesen Wappenseminare durch das BEW

Grundlehrgang für Bedienstete der Bezirksregierungen im Bereich der StörfallVO

Beschreibung

Arbeitsschutz im Störfallwesen
Seminar

ARBEITSSCHUTZ UND STÖRFALLVERORDNUNG

Entstehen in einer Anlage gefährliche Stoffe in einer bestimmten Menge oder sind dort vorhanden, so fallen diese Anlagen unter die Störfallverordnung. Diese Anlagen müssen von den zuständigen Bezirksregierungen überwacht werden. Dazu gehört auch die Vor-Ort-Besichtigung in regelmäßigen Abständen und die Überprüfung der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Maßnahmen, die getroffen wurden um Störfälle zu verhindern.

Bei der Überwachung der Anlagen nach der Störfallverordnung sind auch umfangreiche arbeitsschutzrechtliche und arbeits-schutzfachliche Aspekte zu berücksichtigen. Dabei müssen die mit der Überwachung beauftragten Personen in jedem Fall über die entsprechenden Kenntnisse verfügen.

Dieser Lehrgang bietet Ihnen einen detaillierten Einblick in die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes, die betrieblichen Organisationszusammenhänge und die Anwendung von Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. Außerdem vermitteln Ihnen unsere Experten, wie man die notwendigen Dokumente erstellt und welche Informationsquellen Sie dabei nutzen können.

Anhand von praktischen Übungen werden die theoretischen Inhalte schon während der Schulung exemplarisch zur Anwendung gebracht. Daneben bietet Ihnen die Veranstaltung eine hervorragende Möglichkeit mit den anderen Teilnehmern/- innen ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen auszutauschen.

Themen

Themen:

Tag 1

  • Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften
    • Gesetze, Verordnungen
    • EU-Vorschriften
    • Technische Regeln
  • Grundsätzliche Arbeiten der Arbeitgeber
    • Gefährdungsbeurteilung (§§ 5 und 6 ArbSchG)
    • Unterweisungen (§ 12 ArbSchG)
    • Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§ 8 ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung
    • Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
    • TRBS 1115-Cyber
  • Ü-Anlagen
    • Betrieb
    • Beschaffenheit
    • Prüfungen/Prüfbescheinigungen
    • Technische Regeln

Tag 2

  • Gefahrstoffverordnung
    • Gefahrstoffe
    • Explosionsschutz
    • Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
    • TRGS
  • Notwendige Dokumente erstellen
    • Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
    • Unfallaufzeichnung (§ 6 Abs. 2 ArbSchG)
    • Schriftliche Beauftragung (§ 13 Abs. 2 ArbSchG)
  • Informationsquellen
    • Rechtsvorschriften
    • Technische Regeln
    • sonstige unterstützende Instrumente
    • Datenbanken (GESTIS, WINGIS)
  • Gruppenarbeit: praktische Übung

 

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Beschäftigte in den nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen, die Anlagen nach der Störfallverordnung überwachen.

Dozenten/Dozentinnen

  • Andreas Eberstein, Koberstein – Ilka Kober und Andreas B. Eberstein GbR, Norderstedt

Preise

Präsenz-Teilnahme
Bezirksregierungen und LANUV NRW
620,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
190,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
640,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.