RECHTSSICHERHEIT IM ARBEITSSCHUTZ
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen etc.) durch den Arbeitgeber und deren Benutzung durch die Beschäftigten. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich sichere Arbeitsmittel zu beschaffen und bereitzustellen. Dazu gehört u.a. die Ermittlung von Art, Umfang und Fristen für die Prüfung der Arbeitsmittel, so dass fehlerhafte Arbeitsmittel rechtzeitig erkannt und Mängel beseitigt werden können.
Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel erfolgt durch die „zur Prüfung befähigten Person“, die vom Arbeitgeber bestellt werden muss. Dabei muss die befähigte Person Fachkenntnisse durch Berufsausbildung und -erfahrung nachweisen und entsprechend Art und Umfang der durchzuführenden Prüfungen qualifiziert sein.
Dieses Seminar bereitet Sie umfassend auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vor. Nach einer Einführung in die Systematik des Arbeitsschutzrechtes werden die Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung, sowie die innerbetriebliche Organisation für die rechtssichere Umsetzung dieser, ausführlich erläutert. Außerdem lernen Sie detailliert, wie Sie bei einer Prüfung von verschiedenen Arbeitsmitteln vorgehen und wie die Prüfungen dokumentiert werden müssen. So werden Sie von unseren Fachexperten bestens auf Ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet.