Alle Arbeiten in Behältern, Silos oder sonstigen engen Räumen bergen je nach Nutzungsbedingungen mehr oder weniger die Gefahr von Gasbildungen und somit eine latente Explosions- oder Vergiftungsgefahr. Um sicher auszuschließen, dass die erforderlichen Arbeiten ohne eine Gefährdung des Personals durchgeführt werden können, sind derartige Räume „freizumessen“, d.h. es müssen vor dem Einstieg entsprechende Gasmessungen durchgeführt werden. In vielen Unternehmen befinden sich Behälter, Silos und andere enge Räume oder Schächte, in denen solche Gefahren lauern.
Das Personal, welches diese „Freimessungen“ durchführen darf, muss besonders geschult werden. Grundlage dieser Schulung ist der DGUV Grundsatz 313-002 (ehem. BGR 117-Teil 1) und berufsgenossenschaftliche Vorschriften, die die Anforderungen an das Messpersonal formulieren und die Schulungsinhalte festlegen.
Dieser Lehrgang umfasst vorschriftsmäßig 14 Unterrichtseinheiten, die an zwei Tagen behandelt werden. Die Inhalte sind der BG-Vorschrift entnommen. Nach den Theorieteilen werden in praktischen Übungen der Umgang mit den Messgeräten und die Interpretation und Deutung der Messergebnisse trainiert.
Am Ende des Lehrgangs steht eine Prüfung, in der die Teilnehmenden ihre Kenntnisse nachweisen müssen. Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine Fachkundebescheinigung.