Unfälle zu vermeiden ist Ziel des Arbeitsschutzes. Hierzu trägt die regelmäßige Wartung und Überprüfung von Arbeitsmitteln bei. Die Prüfzyklen richten sich nach den jeweiligen Betriebsverhält-nissen und können daher unterschiedlich sein. Unabhängig hiervon hat der Benutzer sich vor dem Gebrauch vom sicheren Zustand der Leitern und Fahrgerüste zu überzeugen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die die Prüfung von Arbeitsmitteln wie Leitern, Tritten und Fahrgerüsten durchführen wollen und hierzu vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Die TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ nennt hier die Anforderungen an die Befähigten Personen. Sinngemäß heißt es hier: Mitarbeiter sollten über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung und einschlägige technische Berufserfahrung sowie ausreichende Werkstoffkenntnisse hinsichtlich der zu prüfenden Materialien verfügen (Aluminium und Stahl).
Unser Referent vermittelt folgende Kenntnisse:
- Rechtliche Grundlagen
- Rechte und Pflichten Befähigter Personen
- Anforderungen an die Prüfung von Leitern und Fahrgerüsten
- Dokumentation der Prüfungen