In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – das verlangt das Sozialgesetzbuch in § 22 SGB VII. Wie viele, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren.
Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgaben, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
In diesem Lehrgang erhalten Sie das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter.
Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein.
Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.