Alle Asbestsachkundigen müssen ihre Sachkunde innerhalb von sechs Jahren nach Erwerb der Sachkunde durch eine mindestens eintägige Fortbildung auffrischen. Dies schreiben die aktuelle Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519 (Stand: Januar 2014) vor. Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erworben wurden, verloren ihre Gültigkeit nach dem 30.06.2016. Sachkundenachweise, die nach dem 01.07.2010 erworben wurden, sind ab dem Datum des Erwerbs sechs Jahre gültig.
Der vorliegende Lehrgang berücksichtigt die jeweils neuesten Ausgaben der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519. Damit erfüllt er nach Umfang und Inhalten die Voraussetzungen der notwendigen Fortbildung.
Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- u. Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer- Bau Nordrhein-Westfalen.
Die Veranstaltung findet im BZB Krefeld statt.
Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises nach Anl. 3 oder 4 der TRGS 519.
Nach dem Seminar erhalten Sie eine auf 6 Jahre befristete Verlängerung des Sachkundenachweises.