Die Ausnahme 20 ist seit 23.12.2011 neu geregelt worden und hat deutliche Konsequenzen auf die Sammel- und Beförderungspraxis von Schadstoffen. Der Gesetzgeber hat in diesem Fall keine Übergangszeiten vorgesehen, so dass die neue Vorschrift unmittelbar gilt. In unserem Seminar erfahren Sie, welche Neuigkeiten für Sie zu beachten sind.
Fachkräfte müssen über ausreichende Kenntnisse der in ihrem Aufgabenbereich maßgeblichen Gefahrgutvorschriften verfügen. Diese Kenntnisse sind durch regelmäßige Schulungen nachzuweisen.
Die Teilnehmenden lernen die einschlägigen Rechtsvorschriften und technischen Regeln kennen. Hierzu zählen neben der Darstellung der Pflichten und Verantwortlichkeiten insbesondere die richtige Klassifizierung und Sortierung der schadstoffhaltigen Abfälle.
Der richtige Einsatz von Verpackungen und deren Kennzeichnung, Sanktionen und Ordnungswidrigkeiten bei Nichteinhalten der gefahrgutrechtlichen Vorschriften sowie Beispiele aus der Sammelpraxis runden das Seminar ab.