Das fachkundige Personal auf Schadstoffsammelstellen muss in regelmäßigen Zeitabständen -mindestens einmal jährlich- Ihre Kenntnisse im Gefahrstoff - und Gefahrgutrecht fortbilden. Aktualisieren Sie Ihre Fachkunde und bleiben auf dem aktuellen Vorschriftenstand.
Wir helfen Ihnen dabei, gesetzliche Regelungen zu erfüllen und die Weiterbildungskosten zu reduzieren. Dies geschiet durch die Kombination der Themen Gefahrstoff und Gefahrgut. Hierdurch entfällt ein weiter Tag für die "Unterweisung der verantwortlichen Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR".
Schwerpunkte der Fortbildung sind die Neuerungen und Änderungen der TRGS 520 sowie des ADR 2025. Darüber hinaus werden Beispiele aus dem betrieblichen Alltag vorgestellt.