Der Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb bedarf der besonderen Sorgfalt und Verantwortung des Unternehmers. Es ist sinnvoll, eine Person damit zu beauftragen, sich umfänglich um dieses brisante Thema zu kümmern. Die Gefahrstoffverordnung schreibt für Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen im Betrieb umgehen müssen, eine notwendige Fachkunde vor.
Diese Umfasst die Kenntnis über die Eigenschaften der Gefahrstoffe, deren Verpackungs- und Lagervorschriften, die Kennzeichnungs- und Überwachungspflichten und die jeweiligen Sicherheitsrelevanten Vorschriften für die einzelnen Stoffe. Die Sicherheitsdatenblätter der verschiedenen Stoffe müssen im Betrieb vorhanden, die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze muss durchgeführt und die Mitarbeiter müssen unterrichtet sein.
Insbesondere der Gefährdungsbeurteilung, die für jeden Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen und für jeden neuen Gefahrstoff durchgeführt werden muss,. kommt nach den neuen Vorschriften eine besondere Bedeutung zu.
Damit zusammen hängt auch die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, mit dem Gefahrgutbeauftragten und den Mitarbeitern des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und den Berufsgenossenschaften. Und selbstverständlich berät der Gefahrstoffbeauftragte seinen Arbeitgeber in allen Fragen zum Umgang mit den vorhandenen Gefahrstoffen.
Dieses weitläufige Arbeitsfeld erfordert umfangreiches Know-how, welches Sie auf einen Schlag mit der Absolvierung dieses Lehrgangs erwerben können. Unsere Dozenten vermitteln Ihnen praxisnah, worauf es im Umgang mit Gefahrstoffen ankommt und wie sie das Gefahrstoffmanagement in Ihrem Unternehmen in die anderen Managementsysteme wie ISO 14001 oder ISO 9001 oder in das Arbeitsschutzmanagementsystem integrieren.