Der Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgut unterliegt immer besonderen Risiken und damit auch einer besonderen Verantwortung der handelnden Personen.
Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, in welchem Gefahrstoffe eingesetzt und/oder gelagert werden oder die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-Fahrzeugen oder Binnenschiffen beteiligt sind, haben eine Reihe von Überwachungs-, Kennzeichnungs-, Mitteilungs- oder Meldepflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und auch ihren Beschäftigten, im Zweifelsfall auch gegenüber der Öffentlichkeit.
Für alle Personen, die sich einen Überblick über die beiden Rechtsgebiete Gefahrstoffrecht und Gefahrgutrecht und deren Umsetzung im Betrieb verschaffen wollen, sei es als Quereinsteiger oder zur Auffrischung, ist dieses Seminar gedacht.
Nach dieser Schulung sind Sie in der Lage, die Anforderungen an Ihre Mitarbeiter oder Ihren Betrieb richtig einzuschätzen und entsprechende Schulungen gem. TRGS 519 und 520, Gefahrgut-Beauftragten-Verordnung, § 27(5) GGVSEB i.V.m. Kapitel 1.3 ADR/RID/ADN (u.a. für Beauftragte Personen) zu veranlassen.