Praxisumsetzung wichtiger Rechtsvorgaben in den betrieblichen Alltag
Viele Abfallerzeuger und die meisten Abfallentsorger müssen einen Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß der §§ 59 und 60 KrWG bestellen. Dieser hat die abfallrechtlichen Überwachungsaufgaben des Anlagenbetreibers in dessen Auftrag zu erledigen. Dazu gehören die Koordination und Kontrolle der Sammlung, Lagerung, Bereitstellung zur Abholung, der Übergabe und der Entsorgung aller betrieblichen Abfälle. Diese vielfältigen Aufgaben und die zahlreichen komplizierten abfall- und umweltrechtlichen Regelungen und Vorschriften erfordern ein fundiertes Fachwissen und die Fähigkeit zu dessen sicheren Umsetzung. Der Gesetzgeber verlangt vom Abfallbeauftragten den Nachweis der Fachkunde.
Dieser Lehrgang vermittelt in umfassender Weise die zum Nachweis der Fachkunde erforderlichen Kenntnisse. Die Kursteilnehmer erfahren über alle wichtigen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften und diskutieren gemeinsam mit den Referenten die Möglichkeiten zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Die Referenten aus Behörden, Betrieben und der Beratungspraxis berichten aus ihren langjährigen Erfahrungen und geben wichtige Hinweise und Tipps für den Umgang mit den Behörden.
Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter/-innen von Abfallerzeugern und Abfallentsorgern, die zukünftig als Betriebsbeauftragte für Abfall tätig werden sollen. Er eignet sich auch gut für Personen, die Grundwissen in den Bereichen Abfallrecht, Abfallentsorgung und betriebliche Abfallwirtschaft erwerben wollen.
Der Lehrgang ist von der zuständigen Behörde bundesweit anerkannt (Untere Abfallwirtschaftsbehörde der Stadt Essen / Anerkennungsbescheid vom 23.06.2017).