Sachgerechter und rechtsicherer Umgang mit Abfällen in der Betriebspraxis
Bei der Abfallentsorgung sind zahlreiche Regelungen und Vorschriften aus dem Abfall- und Umweltrecht zu beachten. Die Nichtbefolgung birgt erhebliche Haftbarkeits- und Strafbarkeitsrisiken in sich. Gute Kenntnisse der Materie schützen vor diesen Risiken und helfen Kosten sparen, die bei unsachgemäßer Abfallentsorgung anfallen können. Des Weiteren können Gefahren für die Arbeitssicherheit und die Umwelt vermieden werden.
Jeder Mitarbeiter, der im Betrieb mit der Abfallentsorgung befasst ist und mitverantwortlich ist, sollte sich zuvor intensiv mit der Rechtsmaterie und den Abläufen bei der Entsorgung vertraut machen. Dies gilt insbesondere für Fachkräfte auf Facharbeiter-, Vorarbeiter- oder Meisterebene, die
- in Erzeugerbetrieben bei der Abfallentsorgung mitwirken (Einsammeln, Sortieren, Verpacken, Bereitstellen zur Abholung, Übergabe an den Entsorger) oder dem Betriebsbeauftragten für Abfall zuarbeiten (Überwachen, Kontrollieren),
- am Transport von Abfällen beteiligt sind (z.B. Verlader, Fahrer),
- in Abfallsammel- und Abfallannahmestellen bei der Eingangskontrolle und Überwachung mitarbeiten,
- abfallrechtliche Nachweise und Dokumente im Sinne der Abfallnachweisverordnung erstellen und handhaben müssen.
Während dieses 4-tägigen Lehrgangs werden Sie über die wesentlichen, im betrieblichen Alltag notwendigen, Rechtsgrundlagen der Abfallentsorgung informiert und erlernen deren praktische Anwendung anhand von Fallbeispielen. Das Einstufen von Abfällen und das Ausfüllen abfallrechtlicher Nachweispapiere wird intensiv eingeübt. Weitere Themenschwerpunkte sind das Sammeln und Zwischenlagern sowie die Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle. Ausführlich wird die Zuordnung von Abfällen zu einem Entsorgungsverfahren erläutert.