Aktuelle Rechtsvorschriften, Praxisratschläge und Erfahrungsaustausch
Nach der Abfallbeauftragtenverordnung ist für Krankenhäuser/ Kliniken ein Abfallbeauftragter vorgeschrieben.
Gemäß § 9 Abfallbeauftragtenverordnung besteht für einen Abfallbeauftragten eine Fortbildungspflicht alle 2 Jahre, um sich auf dem aktuellen Stand zu halten und die betreffende Einrichtung rechtssicher beraten zu können. Der Arbeitgeber hat diese Fortbildung sicher zu stellen.
Dass Krankenhäuser einen Abfallbeauftragten benötigen, begründet sich mit der Vielfalt an Abfällen, in der Regel auch viele branchenspezifische „Sonderabfälle“.
Der Fortbildungslehrgang, der seit über 10 Jahren im BEW angeboten wird, richtet sich speziell nur an Abfallbeauftragte aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, so dass gezielt auch branchenspezifische Aspekte und Probleme der Abfallwirtschaft besprochen und erörtert werden können. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass es auch zu einem Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern kommt. Das Seminar ist also nicht nur durch Vorträge geprägt. Vielmehr wird die Praxis des Abfallbeauftragten über einen Fragenkatalog bearbeitet, der den „roten Faden“ für den Seminartag bildet.
Das Seminar beinhaltet dabei zum einen Themenschwerpunkte, die zum festen Bestandteil der Veranstaltung gehören. Zum anderen wird flexibel auf aktuelle, für Krankenhäuser relevante Änderungen im Abfallrecht eingegangen, ebenso auf akute Fragen der Teilnehmer.
Nutzen Sie die Möglichkeit zum Besuch eines Seminars, in dem nur Teilnehmer/ -innen aus dem Gesundheitswesen sitzen!
DER LEHRGANG IST VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE BUNDESWEIT ANERKANNT (UNTERE ABFALLWIRTSCHAFTSBEHÖRDE DER STADT ESSEN / ANERKENNUNGSBESCHEID VOM 23.06.2017).