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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Wappenseminare durch das BEW

Grundlagen - Seminar für Behörden

Beschreibung

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Workshop

Um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen, stellt das Wasserrecht hohe Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

In diesem 2-tägigen Grundlagen-Seminar stellen Ihnen unsere Referenten zunächst die rechtlichen und technischen Vorgaben an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vor, wobei der Schwerpunkt auf der Umsetzung der AwSV liegt. Dabei werden sowohl neue als auch bestehende Anlagen betrachtet. Aktuelle Entwicklungen und Änderungen der Rechtsvorschriften und der technischen Regelwerke fließen dabei mit ein.

Ihr Nutzen

Anhand von Fallbeispielen lernen Sie, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beurteilen (LAU-Anlagen, HBV-Anlagen, Rohrleitungsanlagen). Im Rahmen der Gruppenarbeit haben Sie die Möglichkeit, sich vertieft mit den Anforderungen der aktuellen rechtlichen und technischen Vorgaben auseinander zu setzen und Lösungsvorschläge zu diskutieren.



  • Inhalte und Vollzug der wasserrechtlichen, technischen und maßgeblichen baurechtlichen Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WHG, AwSV, TRwS, WasBauPVO u.a.)
  • Technische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (LAU-, HBV-,Rohrleitungs-Anlagen) an Hand von Beispielen
  • Umsetzung der AwSV bei neuen und bestehenden Anlagen Im Rahmen von Gruppenarbeit Erarbeitung von Lösungsvorschlägen

Themen

PROGRAMM

1. Tag

09:00 Uhr: Begrüßung, Einführung

PLENUM:

09:30 Uhr:

  • Grundlegende wasserrechtliche Regelungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Einführung in die AwSV
  • „Rechte und Pflichten der Sachverständigen-Organisationen/ Sachverständigen“
    (LANUV, Frau Eigelshofen)

 

12:30 Uhr Mittagspause

GRUPPENARBEIT:

13:30 Uhr Fallbeispiele „Beurteilung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unter Anwendung der AwSV“

  • Lager-Abfüll- und Umschlag-Anlagen (LAU-Anlagen)
  • Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen)
  • Rohrleitungsanlagen

 

17:00 UHR Ende 1. Tag

2. Tag

GRUPPENARBEIT:

09:00 Uhr Fortsetzung vom Vortag

12:00 Uhr Mittagspause

13:00 Uhr Fortsetzung vom Vormittag

17:00 Uhr Ende der Veranstaltung



HINWEISE ZUM PROGRAMM

Dieses Grundlagen-Seminar richtet sich an Beschäftigte in Wasserbehörden, die bislang keine oder wenig Erfahrungen mit den Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen haben.

Den Teilnehmern und Teilnehmerinnen wird auf Grundlage der aktuellen Regelungen des WHG, der AwSV sowie den zugehörenden technischen Regelwerken, im Wesentlichen den „Technischen Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS)“, anhand von Fallbeispielen die Möglichkeit gegeben, sich in der Gruppenarbeit die wasserrechtlichen Regelungen zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere die neuen Regelungen der AwSV zu erarbeiten.

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Beschäftigte der kommunalen und staatlichen technischen Umweltverwaltung

Dozenten/Dozentinnen

  • Kathrin Eigelshofen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen
  • Andreas Herrmann, Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf
  • Rolf Jazwicki, Stadt Dortmund, Dortmund
  • Armin Woll, Bundesstadt Bonn, Bonn

Preise

Präsenz-Teilnahme
Bezirksregierungen und LANUV NRW
475,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
190,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
620,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.