Aufgabe der Wasserbehörden ist es, eine Grundwassergefährdung rechtzeitig zu erkennen, wasserrechtliche Bescheide mit entsprechenden Auflagen zu erarbeiten und deren Einhaltung konsequent zu überwachen.
Sie sind in ihrer täglichen Arbeit mit der Aufgabe des vor-beugenden Grundwasserschutzes beschäftigt? Dann erhalten Sie in diesem Seminar wertvolle Hilfestellung zum rechtssicheren Umgang bei Anträgen zur Benutzung des Grundwassers sowie bei Ihrer Reaktion auf Grundwassergefährdungen. Sie erfahren, wie Sie Grundwassergefährdungen bewerten und mit behördlichen Methoden verhüten und wie Sie Grundwasserkontaminationen mit behördlichen Sanierungsanordnungen begegnen können.
Im Seminar werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben der Bewirtschaftung des Grundwassers und des besonderen Grundwasserschutzes im Wasserhaushaltsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Grundwasserverordnung und der Änderungen durch die sog. Mantelverordnung des Bundes erörtert. Ob und inwieweit ergänzendes bzw. abweichendes Landesrecht weiterhin Anwendung findet, wird am Beispiel des Landes NRW erläutert.
Das Konfliktfeld Grundwasserschutz und landwirtschaftliche Bodennutzung wird beleuchtet und hierbei die neuere Rechtsprechung zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten erläutert.