BETRIEBLICHE UMSETZUNG WICHTIGER REGELUNGEN UND VORSCHRIFTEN
Für Anlagen, die nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig und im Anhang I der 5. BImSchV genannt sind, muss der Betreiber einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen. Grundvoraussetzungen für die Bestellung sind ausreichende Fachkunde und Zuverlässigkeit. Die Fachkunde hat nur, wer die Teilnahme an einem von den Behörden anerkannten Lehrgang mit einem Umfang von 40 Stunden nachweisen kann.
Der Lehrgang beginnt mit einer ausführlichen Besprechung der Bestellung, Funktion, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz. Nach einer Einführung in das Umwelt-recht lernen die Teilnehmer die wesentlichen Regelungen und Vorschriften des umfangreichen Immissionsschutzrechts kennen und auf Fallbeispiele anwenden. Im Mittelpunkt stehen die Durchführung von Anlagenzulassungen und die Wahrnehmung der Betreiberpflichten.
Neben der Luftreinhaltung sind Lärm und Erschütterungen ein wichtiges Arbeitsgebiet des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz. Dementsprechend ist ein ganzer Lehrgangstag der Behandlung von Messungen, Berechnungen, Beurteilungen und Minderungen von Lärmemissionen und Erschütterungen gewidmet.